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REACH – Die neue Chemikalienrichtlinie der EU

Alles was Recht ist
REACH – Die neue Chemikalienrichtlinie der EU

Ein Thema für die QM-Abteilung?

Das Thema REACH (steht für: Registration, Evaluation, Authorisation von Chemikalien) hat monatelang die Medien beschäftigt. Viele Unternehmen haben sich gefragt, inwieweit sie betroffen sind. Das Thema ist weiterhin in der Diskussion. Was Unternehmen aber im Rahmen von REACH tun müssen, ist teilweise immer noch unklar. Daher soll der Beitrag eine Hilfestellung geben. Als erstes ist festzuhalten: Vor 2008 ist mit einer vollen Umsetzung der Richtlinie in die Praxis nicht zu rechnen. Allerdings sollte die verbleibende Zeit genutzt werden, um präventiv mit dem Thema umzugehen.

Die Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe ab einer Produktionsmenge von 1 Tonne, das sind rund 30 000 Stoffe. Die Hersteller von Chemikalien, die ihre Stoffe in Mengen von 1–100 Tonnen/Jahr produzieren – das sind rund 2/3 der 30 000 von REACH erfassten Stoffe – haben unter REACH 11 Jahre Zeit, diese Stoffe registrieren zu lassen (100–1000 Tonnen: 6 Jahre, ab 1000 Tonnen: 3 Jahre).
Viele kleine und mittlere Unternehmen stellen selbst keine Chemikalien her, sondern beziehen diese von großen Herstellern und verarbeiten sie weiter. Solche verarbeitenden KMU als Anwender müssten daher Stoffe nur dann registrieren lassen, wenn sie Chemikalien anders als vom Hersteller vorgesehen verwenden und diese Verwendung dem Hersteller nicht anzeigen wollen.
Die Stoffsicherheitsbeurteilung behandelt alle dem Registrierungspflichtigen von seinen nachgeschalteten Anwendern angegebenen Verwendungen, es sei denn, er lehnt die Lieferung des Stoffes für bestimmte Verwendungen ab. Die Verwendungen, die im Stoffsicherheitsbericht des Registrierungspflichtigen behandelt sind, werden als angegebene Verwendungen bezeichnet. Ein nachgeschalteter Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur oder nachgeschalteten Anwender, der ihm einen Stoff liefert, schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur angegebenen Verwendung wird. Dabei übermittelt er ausreichende Informationen, damit sein Lieferant in der Lage ist, in seiner Stoffsicherheitsbeurteilung ein Expositionsszenario für diese Verwendung auszuarbeiten. Verwendet ein nachgeschalteter Anwender einen Stoff auf eine Weise, die nicht durch die Stoffsicherheitsbeurteilung eines Herstellers oder Importeurs abgedeckt ist (einschließlich seiner Verwendung als Bestandteil eines Erzeugnisses), oder sieht er abweichende Risikomanagementmaßnahmen vor, muss er (für Verwendungen von über 1 Tonne/Jahr) der Agentur einen Kurzbericht zukommen lassen.
Das bedeutet, dass die Unternehmen der so genannten nachgeschalteten Anwender belegen müssen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe in jedem Verwendungszweck sicher sind. Damit sind auch die Automobilindustrie, der Maschinenbau, das Textilgewerbe und viele mehr in der Pflicht von REACH.
Für die Unternehmen, die diese Stoffe verwenden, verbleibt aber die Möglichkeit, die Hersteller auf die andere Verwendungsart hinzuweisen. Der Hersteller muss sich dann um die Erweiterung des Stoffsicherheitsberichtes kümmern. Hier kann auch eine Aufgabe für den QMB liegen, die einzelnen Aktivitäten rund um REACH zu bündeln und zu koordinieren. Denn es handelt sich natürlich um ein Projekt von einer Tragweite, die auch die Qualität der Produkte betreffen kann.
Der Autor
Philipp Reusch, teras Rechtsanwälte Saarbrücken
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