Für messende Bildverarbeitungssysteme sind quantitative Fähigkeitsbetrachtungen bereits Standard. Als Kenngröße wird hier üblicherweise die Messunsicherheit herangezogen. Dagegen gab es für klassifizierende Bildverarbeitungssysteme, deren Ergebnisse attributive Variable sind, bisher keine entsprechenden, etablierten Kenngrößen. Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schließt diese Lücke und betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben.
Die neue Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 betrachtet Kenngrößen, die die Klassifikationsleistung eines Bildverarbeitungssystems beschreiben. Bei der Abnahme kommt es darauf an, ob das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und ob die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen ist es kaum möglich, eine für alle Aufgabenstellungen allgemeingültige Systematik anzugeben. Die Richtlinie schlägt daher Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können.
Dabei werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Abnahmekonzepte, wie die Annahme mit Musterkatalogen und die Abnahme mit Produkten aus der laufenden Produktion, diskutiert. Die Richtlinie wendet sich gleichermaßen an Anwender und Anbieter von Bildverarbeitungssystemen und soll helfen, frühzeitig Kommunikationsfallen zu umgehen.
VDI Verein Deutscher Ingenieure
Teilen: