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Näher an der Praxis, weniger komplex

VDA 6.3 2016 ist global und branchenübergreifend anwendbar
Näher an der Praxis, weniger komplex

Ende 2016 hat das Qualitäts Management Center (QMC) im VDA die neueste Ausgabe des Bands VDA 6.3 veröffentlicht. Der Standard für das Prozessaudit ist weltweit etabliert und wird auch über die Automobilbranche hinaus angewendet. Wir stellen die Neuerungen vor.

Der Ausschuss „Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie“ (QMA) – also das Gremium der Qualitätsleiter der deutschen Automobilindustrie – hat die Überarbeitung des Bands VDA 6.3 seit Frühjahr 2015 vorangetrieben. Ziel war die internationale Neuordnung, Präzisierung und Anpassung des Prozessaudits an die neuen Anforderungen der Industrie. Hierbei galt es besonders, Geschäftsprozesse in der Lieferkette sowie im Produktentstehungs- und Herstellungsprozess so zu analysieren, dass Schwächen in den Prozessen der Arbeitsabläufe und deren Schnittstellen erkannt und Korrekturmaßnahmen definiert sowie Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden können. Für die Anwendung der dritten Auflage des VDA 6.3 wurde ein Übergangszeitraum von maximal 18 Monaten bis spätestens zum 30.06.2018 festgelegt.

Der Arbeitskreis legte besonderen Wert darauf, die Komplexität zu reduzieren und den Standard noch fokussierter und praxisnäher zu gestalten. So wird die Anwendung in der internationalen Lieferkette – auch für andere Branchen wie Windkraft, Luftfahrt und viele mehr – erleichtert.
Neu sind unter anderem die Konkretisierung und Ergänzung des Fragenkatalogs: Auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen mit dem Prozessauditstandard VDA 6.3 wurden die Fragen thematisch konzentriert, ergänzt und konsolidiert. Der Fragebogen besteht nun aus 76 Fragen, davon 36 zur Potenzialanalyse. Die bisherige Struktur des Fragebogens bleibt erhalten.
Deutsche und englische Begriffe wurden vereinheitlicht
Eine wichtige Neuerung betrifft die verwendete Terminologie: Eine Vereinheitlichung der deutschen und englischen Begriffe vereinfacht die internationale Anwendung des Auditstandards. Sie gewährleistet außerdem eine bessere Durchgängigkeit und Kompatibilität zur VDA Reifegradabsicherung für Neuteile (RGA) und zu weiteren VDA-Bänden wie dem Robusten Produktionsprozess (RPP). So werden nun größtenteils in den VDA-Bänden gleiche Wordings und Definitionen verwendet.
Die zunehmende Digitalisierung verlangt außerdem danach, die Schnittstelle zwischen Hard- und Software bei Produkten mit Embedded (integrierter) Software zu berücksichtigen. Sie findet sich im neuen Rotband wieder. Der Fragebogen bietet somit die Möglichkeit, alle Digitalisierungsthemen einschließlich des Bereichs Industrie 4.0 abzubilden. Diese werden nicht einzeln, sondern im Rahmen der einzelnen Fragen mit erfasst. Grundsätzlich wird es zum zukünftigen Fachwissen der Auditoren gehören müssen, digitale Aspekte als selbstverständliche Teile im Entwicklungs- und Produktionsprozesses zu verstehen.
Neu ist auch eine vereinfachte Bewertungssystematik: Der Fokus der Überarbeitungen liegt auf der Vereinfachung der Auditierbarkeit vor Ort. Aus diesem Grund hat sich der Arbeitskreis entschieden, die Auswertung zu vereinfachen. So werden zukünftig alle Fragen gleich gewichtet und der generische Ansatz entfällt. Die bekannte Einstufungssystematik nach A, B beziehungsweise C und die bewährten Abstufungsregeln werden beibehalten. Die Anwendung von Rundungsregeln bei Zwischenberechnungen wurde abgeschafft.
Diese Veränderungen bedeuten, dass die Ergebnisse des Prozessaudits VDA 6.3 aus dem Jahr 2010 nicht unmittelbar mit den Ergebnissen der aktuellen Version vergleichbar sind. Dennoch ist der Einstieg als VDA 6.3-Auditor und die Anwendung für neue Auditoren durch die vereinfachte Systematik jetzt wesentlich einfacher und praxisnäher. Das kommt auch erfahrenen Auditoren zugute.
Zudem wurde das Prozessaudit für Dienstleistungen wurde grundlegend überarbeitet. Der Fragenkatalog wurde in Anlehnung an das Prozessaudit für Produkte neu strukturiert und besteht nun aus den Teilen:
  • D2 Projektmanagement
  • D3 Planung der Dienstleistungsentwicklung
  • D4 Realisierung der Dienstleistungsentwicklung
  • D5 Beschaffungsmanagement
  • D6 Dienstleistungserbringung
  • D7 Kundenzufriedenheit/Kundenbetreuung (Service)
Aufgrund ihrer Immaterialität sind Dienstleistungsprozesse häufig schwierig zu messen. Die bewährte Einstufung nach A, B und C sowie die Abstufungsregelungen nach Prozesselementen, Prozessschritten und Fragen gewährleisten die Auditierbarkeit von Dienstleistungsprozessen nach bekanntem Muster.
Neue Anforderungen stellt die neue VDA 6.3 an die Auditoren: Die Qualität und Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Prozessaudits hängt maßgeblich von der Qualifikation der Auditoren ab. Um die einheitliche Anwendung des Standards in allen Unternehmen noch besser zu gewährleisten, hat der Arbeitskreis die Anforderungen an die Auditoren-Ausbildung, deren fachliche Kenntnisse und die einschlägige Berufserfahrung noch detaillierter und eindeutiger gestaltet. Dabei wurden unterschiedliche Anforderungen an interne und externe Prozessauditoren explizit berücksichtigt.
Interne Prozessauditoren (1st-party) sollten über mindestens drei Jahre Berufserfahrung und Lieferantenauditoren (2nd-party) über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus wird bei beiden eine erfolgreiche Teilnahme an einer VDA 6.3 Schulung einschließlich Lernkontrolle gefordert. Prozessauditoren als externe Dienstleister (3rd party) müssen neben der Berufserfahrung zudem noch die erfolgreich bestandene Prüfung zum zertifizierten Prozess-Auditor nachweisen. Als Qualifikationsnachweis erhalten sie ein Zertifikat und die Auditorenkarte. ■

Der Autor

Heinz Günter Plegniere Leiter Qualitäts Management Center (QMC)
Verband der Automobilindustrie (VDA)
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