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Abfall vermeiden

Die neue EU-Batterierichtlinie kommt – wie wird sie umgesetzt?
Abfall vermeiden

Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allein in Deutschland werden jährlich weit über eine Milliarde Batterien und Akkumulatoren verkauft. Obwohl das Umweltbewusstsein der Endverbraucher stetig steigt, ist es umso erstaunlicher, dass nur ein Drittel aller Altbatterien umweltverträglich und gesetzeskonform entsorgt wird. Und das trotz der allgemein verbreiteten Kenntnis, dass Altbatterien giftige Schwermetalle in nicht zu geringen Mengen enthalten.

Markus Schubert, Sales Director DACH Duracell Professional, Procter&Gamble GmbH

Bei 1 Milliarde Batterien fallen ca. 4.700 Tonnen Zink, 1.500 Tonnen Nickel, 700 Tonnen Cadmium, sieben Tonnen Silber sowie drei Tonnen Quecksilber an.
Status Quo
Heutzutage versuchen Hersteller wie Duracell gezielt, die Auswirkungen von Batterien auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten, indem beispielsweise bestimmte giftige Bestandteile nicht mehr oder nur noch in beschränktem Maße verwendet werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die umweltverträgliche Rücknahme und Entsorgung der Batterien. Deshalb haben führenden Batteriehersteller sowie der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie das gemeinsame Rücknahmesystem, die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) entsprechend der bestehenden Verpflichtung der deutschen Batterieverordnung (BattV, verschärfte Fassung von 2001) gegründet. Ziel der Stiftung ist es, die Rückgabemenge von gebrauchten Gerätebatterien und Akkus weiter zu steigern sowie neue Techniken zur Sortierung und Verwertung zu finden und bestehende Verfahren zu optimieren. So hat im Jahr 2007 hat jeder Deutsche laut der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) beispielsweise durchschnittlich 8 Batterien zurückgegeben, das entspricht rund 14.000 Tonnen.
Entsorgung und Stoffverbot gemäß der neuen Verordnung
Diesen Bemühungen wird jetzt Nachdruck durch die neue EU-Batterie-Richtlinie verliehen. Das gesetzliche Regelwerk wurde am 26. September 2006 im EU-Amtsblatt verkündet und enthält Bestimmungen wie Rücknahmequoten, Produktverbote und Kennzeichnungspflichten, die auch eine Änderung der bestehenden deutschen Batterieverordnung zur Folge haben. Angepasst an die Regelungen der EU-Richtlinie wird diese zum 26. September 2008 in Kraft treten.
Erklärte Ziele der EU-weiten Richtlinie sind es, Batterien schadstoffärmer zu machen und die Verwertbarkeit zu verbessern sowie verbindliche Rücknahmequoten zu erreichen. Zukünftig müssen in der gesamten EU Altbatterien getrennt vom Hausmüll gesammelt und verwertet werden. Die Sammelquote für Gerätebatterien soll vier Jahre nach Umsetzung in deutsches Recht (2012) 35 % und nach acht Jahren (2016) mindestens 45 % des durchschnittlichen Absatzes der letzten drei Jahre betragen.
Darüber hinaus weitet die neue Batterierichtlinie auch das Verbot zum Einsatz bestimmter Stoffe aus. In Gerätebatterien dürfen maximal 20 ppm (parts per million, Teile pro Million) Cadmium enthalten sein; ausgenommen sind davon zunächst Notleuchten, Alarmsysteme und medizinische Geräte sowie schnurlose Werkzeuge. Der Grenzwert für Quecksilber, 5 ppm für Alkali-Mangan-Batterien und 2% für Knopfzellen, wird sich nicht ändern.
Kernpunkte des neuen Batteriegesetzes
Für Deutschland liegt bisher nur ein Entwurf des Bundesumweltministeriums über das „Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“ vor, der die Vorgaben der EU-Batterierichtlinie widerspiegelt. Neben der oben genannten Sammelquote und dem Stoffverbot sind weitere Kernpunkte der neuen Richtlinie:
Kennzeichnungspflicht und Kapazitätsangaben: Alle Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Bei Überschreitung definierter Schwermetallgehalte sind sie zusätzlich mit dem entsprechenden chemischen Symbol (Hg, Cd oder Pb) zu versehen. Ebenfalls sind Kapazitätsangaben bis Ende 2009 zu machen. In welcher Form die Kapazitäten berechnet werden sollen, wird bis März 2009 festgelegt.
Registrierungspflicht: Für Batteriehersteller und -importeure wird es eine Registrierungspflicht geben. Dafür wird eine gemeinsame Stelle eingerichtet.
Verwertungsquote und –effizienzen: Alle identifizierten Batterien müssen verwertet werden. Die Mindest-Verwertungseffizienzen müssen für NiCd-Batterien 75 % und für Blei-Batterien 65 % betragen, für alle anderen Batterien 50 %.
Fazit
Um die Vorgaben über alle EU-Mitgliedsstaaten hinweg zeitgerecht zu erfüllen, müssen Hersteller, Handel und Verbraucher aktiv zusammenarbeiten. Dabei ist die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um durch einheitliche Regelungen und Gesetze die Schwermetall- und allgemeine Umweltbelastung von über 1,15 Millionen Tonnen (t) Batterien (darunter 800.000 t Autobatterien, 190.000 t Batterien und Akkus für die Industrie und 160.000 t Batterien und Akkus speziell für Endverbraucher), die sich in der EU jährlich im Umlauf befinden, zu kontrollieren und aktiv zu vermeiden. Auch wenn einige Punkte, wie die Kapazitätsangabe, noch im Detail auf die Anforderungen der Industrie angepasst werden müssen, bietet die neue Verordnung eine Chance, den Batterieschrott signifikant durch EU-weite Standards zu reduzieren.
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