Ob Maschinenbau, Elektro- oder Verbraucherprodukte: es gibt keinen Hersteller technischer Produkte, der von der Technischen Dokumentation ausgeschlossen ist. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) kann ein Produkt nur dann als sicher betrachtet werden, wenn es den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Dazu zählen u. a. Montage- und Wartungsanleitungen, Installationsvorschriften, Warnhinweise, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Dabei wähnen sich gerade die meisten mittelständischen produzierenden Unternehmen in Bezug auf die Rechtssicherheit auf „tragendem Eis“.
Aber die tatsächlichen Zahlen sind alarmierend: Bei der Überprüfung von ca. 100 Bedienungs- und Betriebsanleitungen entsprachen nur ca. 15 % den rechtlichen Anforderungen. Das Haftungsrisiko steigt ins Unendliche. Dieses Dienstleistungsunternehmen bietet an, vorhandene Betriebsanleitungen anhand der relevanten Normen zu überprüfen, erstellt einen ausführlichen Bericht über die Mängel der jeweiligen Dokumentation und macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen werden somit minimiert.
Und je weiter die Globalisierung fortschreitet, in desto mehr Sprachen müssen die jeweiligen Anleitungen verfasst werden. Über geltende gesetzliche Bestimmungen und die vollständige Übertragung des Haftungsrisikos auf das Dienstleistungsunternehmen informiert eine kostenlose Informationsbroschüre. Sie kann unverbindlich angefordert werden.
Kothes! Technische Kommunikation, Kempen
QE 505
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