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CE gegen unliebsame Konkurrenz?

Alles was Recht ist
CE gegen unliebsame Konkurrenz?

Vielen Unternehmen wird diese Situation bekannt sein: Ein gutes, qualitativ hochwertiges Produkt wird im Markt von billigen Produkten aus Fernost be- und verdrängt. Die Konkurrenz stellt zwar eine Konformitätsbescheinigung aus, bringt eine Kennzeichnung an, erfüllt aber nicht ansatzweise die Anforderungen der Normen. CE wird hier als Kennzeichnung für „Chinese Exports“ karikiert. Was können Unternehmen hiergegen unternehmen? Grundsätzlich bieten sich rechtlich verschiedene Wege an, die in der Praxis Erfolg versprechend sind. Der erste Weg ist die Vorgehensweise über die Marktaufsichtsbehörden. Der Hinweis an die Behörden, dass ein Produkt in Verkehr gebracht wird, dass aufgrund der fehlenden Konformität nicht sicher ist und Schäden verursachen kann, bringt in fast allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums EWR die Behördenvertreter in Aktion. Hier wird dann der Inverkehrbringer von den Behörden direkt angegangen (also derjenige, der die Ware als erstes in Europa vertreibt), der fernöstliche Exporteur dagegen bleibt außen vor. Die Vorgehensweise hat den Charme, dass die Importeure mit dieser Erfahrung in Zukunft vorsichtiger mit der Thematik umgehen und sich im Markt die Erkenntnis durchsetzt, dass sich das Unternehmen gegen Billigkonkurrenz zur Wehr setzt. Voraussetzung ist aber, dass nicht nur eine formale, sondern eine tatsächliche Unsicherheit aufgrund der fehlenden Konformität besteht. Denn ein Anspruch auf Tätigkeit der Behörden besteht auch aus dem GPSG und anderen Normen nicht zu Gunsten eines Unternehmens.

Der zweite Weg ist sicherlich der juristisch komplexe: Die Vorgehensweise über die europäischen und nationalen Normen des Wettbewerbsrechts bieten ein scharfes Schwert gegen die Vertreiber solcher Produkte. Summen bis zu 100.000 Euro ja nach Mitgliedstaat sind schon ausgeurteilt worden. Voraussetzung ist allerdings hier ein sehr langer Atem. Denn die Gegner setzen sich zeitweilig zur Wehr und verteidigen sich gegen die wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche und Strafbewehrungen. Diese Vorgehensweise macht auch nur in einem umfassenden System Sinn, denn nur dann verbreitet sich im Markt die Erkenntnis, dass Wettbewerbsverstöße teuer werden können. Dazu gehört ein Vorgehen gegen alle bekannten Verstöße, eventuell auch solche über Internetplattformen und auch gegen lieb gewonnene Wettbewerber im Heimatmarkt. Hier ist Geduld und auch das nötige finanzielle Volumen gefragt. Europaweite Wettbewerbsverstöße konsequent zu verfolgen dauert im Regelfall ein bis zwei Jahre und kann fünfstellige Summen verschlingen.
Im Ergebnis bietet sich hier immer ein Vorgehen an allen Fronten an. Sowohl die Behörden als auch die Wettbewerbshüter bieten gute Ansatzpunkte, das Eindringen schlechter, weil nicht normkonformer Produkte aus Billiglohnländern einzudämmen und zu verhindern.
Unternehmen sehen sich aber angesichts massiver Einbrüche auf bislang sicher geglaubten Märkten teilweise gezwungen, ein umfangreiches Vorgehen zu wählen. Im Regelfall lässt sich das Ergebnis dann aber auch sehen. Die Umsatzeinbußen werden teilweise mehr als wettgemacht, da gleichzeitig Konkurrenzprodukte abgeschreckt werden, die gar nicht von einer solchen Aktion betroffen waren. Abwarten schadet aber auf lange Sicht sicherlich jedem Unternehmen mehr als die oben geschilderte Vorgehensweise.
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