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Haargenau ist nicht genau genug

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Haargenau ist nicht genau genug

Haargenau ist nicht genau genug

Beherrschte und fähige Prozesse müssen in ihren Prozessgrößen so bestimmt sein, dass sie innerhalb festgelegter Vertrauensgrenzen wiederholbar sind. Die Erzeugung von Produkten mit vereinbarter und reproduzierbarer Beschaffenheit (Prozessfähigkeit) gelingt nur durch kontinuierliche Ermittlung der Prozessgrößen und Produktmerkmale, um Streueinflüsse zu minimieren und eine flexible Betriebsweise zu ermöglichen.

Beherrschte und fähige Prozesse müssen in ihren Prozessgrößen so bestimmt sein, dass sie innerhalb festgelegter Vertrauensgrenzen wiederholbar sind. Die Erzeugung von Produkten mit vereinbarter und reproduzierbarer Beschaffenheit (Prozessfähigkeit) gelingt nur durch kontinuierliche Ermittlung der Prozessgrößen und Produktmerkmale, um Streueinflüsse zu minimieren und eine flexible Betriebsweise zu ermöglichen.

Die Merkmalsausprägungen der Prozesse und der Produkte werden mit Hilfe von Prüfmitteln erfasst, deren Maßhaltigkeit ein wesentliches Beurteilungskriterium für die Erfüllung festgelegter Qualitätsforderungen ist.

Was ist Prüfmittelüberwachung?

Durch die Prüfmittelüberwachung (PMÜ) wird die regelmäßige Kalibrierung der Prüfmittel und damit die Rückführbarkeit der Messergebnisse auf nationale Normale gewährleistet. Diese Vorgehensweise entspricht den „anerkannten Regeln der Technik“, wie sie den einschlägigen nationalen und internationalen Regelwerken, Normen, behördlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegen. Die Richtigkeit der Ergebnisse eines Prüfmittels wird über die Dokumentation nachgewiesen. Sie ist besonders wichtig, da ungenaue Prüfmittel beziehungsweise fehlerhafte Messungen sowohl zum Ausbleiben einer „zugesicherten Eigenschaft“ führen können, als auch ein Risiko bei der Prüfung qualitäts- und sicherheitsrelevanter Merkmale darstellen.

Warum Prüfmittelüberwachung?

Der Einsatz der Prüfmittel führt zu Veränderungen ihrer Eigenschaften, deren Folge unzuverlässige Messergebnisse und damit Ursache für Fehlbeurteilungen sind. Dies kann eine Ausschusslieferung zum Kunden, Gutteile als Schrott-Einstufung oder eine falsche Managemententscheidung zur Folge haben. Daher ist die Überwachung der Prüfmittel auf Zweckeignung, Zuverlässigkeit und Ausführungsqualität für die Betriebe eine generelle Pflicht und zwar unabhängig davon, ob ihre QM-Systeme zertifiziert sind oder nicht. Die PMÜ umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die die Zuverlässigkeit von Prüfmitteln betreffen. Dazu gehören unter anderem die Eignungsprüfung wie Bauart- oder Erstprüfung, die Erfassung der Stammdaten, die Einsatzplanung und -überwachung, das Erstellen von Prüfvorschriften, die Überwachungsprüfung, sprich Kalibrieren, Justieren etc, die Fähigkeitsuntersuchung für Prüfmittel, die Instandhaltung, die Reparatur oder Ausmusterung, die Dokumentation von Prüfergebnissen, die Datenauswertung sowie die Berücksichtigung von betrieblichen oder gesetzlichen Normen und Vorschriften.

Wer übernimmt diePrüfmittelüberwachung?

Mit der Überwachung der Prüfmittel kann entweder eine Prüfstelle im eigenen Unternehmen oder ein externes Kalibrierlaboratorium betraut werden. Im allgemeinen sollten die Stellen beziehungsweise Laboratorien die Kriterien der Norm DIN EN 45001/DIN EN ISO 17025 erfüllen. Diese Kriterien fordern Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität sowie technische Kompetenz. Die Prüfräume müssen in dem erforderlichen Umfang vor extremen Einflüssen, zum Beispiel durch Hitze, Staub, Feuchtigkeit, Dampf, Geräusch, Erschütterung und elektromagnetische und andere Störungen geschützt sein und in diesem Zustand gehalten werden (s.a. VDI/VDE-Richtlinie 2627). Dies bedeutet unter anderem die örtliche und zeitliche Einregelung einer Grundtemperatur (meist 20°C nach DIN 102) durch eine Klimaanlage. Nur Laboratorien mit hoher Fachkompetenz und sehr guter Ausstattung sind in der Lage, den damit verbundenen strengen Anforderungen zu genügen. Für diese qualifizierten Kalibrierlaboratorien besteht die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten durch Akkreditierung im DKD (Deutscher Kalibrierdienst) unter Beweis zu stellen und sich von „Billigkalibrierern“ abzuheben.

Selber machen oder extern vergeben?

Für die Entscheidung, ob die Prüfmittelüberwachung im eigenen Unternehmen durchgeführt wird oder ob ein Dienstleister zu beauftragen ist, spielt die Relation von Anschaffungskosten zu Prüfkosten eine entscheidende Rolle. Bei einer betriebswirtschaftlichen Vollkostenrechnung müssen Personalkosten, Aufwendungen für Einrichtungen, Geräte, Normale, Software, Hilfsmittel und Nebenkosten kalkuliert werden. Bei externer Kalibrierung entstehen für den Auftraggeber nur variable Kosten, wohingegen die interne Kalibrierung vorwiegend fixe Kosten verursacht. Das außerbetriebliche Kalibrierlabor nutzt in der Regel die benötigten Ressourcen besser aus durch beispielsweise längere Gerätelaufzeiten und größere Routine des Fachpersonals. Daher lassen sich je nach Gegebenheit Einsparungen von bis zu 70 Prozent gegenüber einer internen Kalibrierung erzielen. Bei der Auswahl des externen Dienstleisters ist eine Gesamtbetrachtung notwendig, die sich nicht allein auf einen Preisvergleich der verschiedenen Anbieter stützt, sondern die Preisbewertung mit einer Einschätzung der Kompetenz und Dienstleistungsfähigkeit verbindet. Kriterien hierfür sind die Fachkunde des Dienstleisters, gegebenenfalls seine DKD-Akkreditierung und/oder ISO 900x- Zertifizierung, der Umfang der Serviceleistung (z.B. Prüfmittelverwaltung, Prüfmittelabruf usw.), die Nutzung moderner Kommunikations- und Datenverarbeitungstechniken mit dem Ziel: möglichst wenig Papieraufwand, ausreichende Prüfkapazität, kurze Bearbeitungszeiten, lokale Nähe, normenkonforme Prüfzeugnisse und Kalibrierscheine. Bei richtiger Bewertung dieser Kriterien wird sich in den meisten Fällen zeigen, dass die höhere Wertschöpfung für ein Unternehmen in der Vergabe der Prüfmittelüberwachung an ein externes Kalibrierlaboratorium liegt.

An einem Beispiel soll verdeutlicht werden, wie eine Kostenvergleichsrechnung ausfallen kann. Ein Unternehmen mit 100 Prüfmitteln wird für die Messgröße „Länge“ betrachtet:

a) Interne Kalibrierung

(Investitionen: DM 250000,-)

– jährliche Fixkosten (unabhängig von der Anzahl der Prüfmittel) für kalkul. Abschreibung über acht Jahre; kalkul. Zinsen; Materialkosten; Energiekosten; Reparatur; Wartung; Rekalibrierung der Messeinrichtungen: DM 45000,-

– jährliche Personalkosten (ca. 300h/Jahr u DM 10,-/h): DM 27000.

jährliche Gesamtkosten: DM 72000,-

Bei 100 Prüfmitteln ergeben sich also jährlich Kalibrierkosten im Mittel von

DM 720,- je Prüfmittel

b) Externe Kalibrierung

Bei Beauftragung eines externen Kalibrierlabors liegen die Kalibrierkosten je Prüfmittel zwischen 15,- und 50,- DM. Bei einem sechsmonatigen Kalibrierintervall werden also variable Gesamtkosten in Höhe von maximal DM 10000,- jährlich anfallen.

Weitere Informationen A QE 315

01.04.2001
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