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Keine Zertifizierung, kein Geschäft

TR-TS- lösen Gost-Zertifikate in Russland, Kasachstan und Belarus ab
Keine Zertifizierung, kein Geschäft

Die Neuregelung der Zollunion-Zertifikate stellt viele deutsche Hersteller, die mit Russland und der Zollunion Geschäfte tätigen, vor neue Herausforderungen. Ein Überblick über die Neuregelung und deren Entstehung und heutige Umsetzung.

Im Jahr 2010 wurde beschlossen, das Zertifizierungssystem auf Ebene der Zollunion Belarus, Kasachstan, Russland schrittweise zu harmonisieren und das Gost-Zertifizierungssystem durch die sogenannten Technischen Reglements (TR) abzulösen, die für alle Mitgliedsstaaten der Zollunion gültig sind. Zur Umsetzung wurde die Kommission der einheitlichen Zollunion, auch Euroasiatische Zollunion genannt, ins Leben gerufen. Die Kommission übernimmt die Koordinierungs- und Beaufsichtigungsfunktion für alle Mitgliedsstaaten. Durch die Kommission wurden insgesamt 47 verschiedene Reglements bestimmt. In den technischen Reglements der Zollunion (TR TS oder TR CU) ist vorgeschrieben, welche Produkte einer Konformitätspflicht (Zertifikat) oder einer Deklaration unterliegen. Bislang sind nur einige davon umgesetzt worden. Dazu gehören unter anderem:

  • TR TS „Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen“ (TR CU 004/2011)
  • TR TS „Über die Sicherheit der Verpackung“ (TR CU 005/2011)
  • TR TS „Über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen“ (TR CU 010/2011)
  • TR TS „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährlichen Umgebungen“ (TR CU 012/2011)
  • TR TS „Über elektro-magnetische Verträglichkeit“ (TR CU 020/2011)
Weitere Reglements folgen in diesem Jahr. Für weitere Reglements liegen noch keine Benennungen und zeitliche Zuordnungen vor. Für die Übergangszeit bis 2015 gelten zum Teil noch die nach alten Normen und Regelungen erstellten Zertifikate. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen schon heute Ihre Produkte auf die aktuellen Reglements überprüfen lassen um einen Stopp beim Zoll zu vermeiden, da die nationalen Serienzertifikate eine maximale Gültigkeit bis zum 15.03.2015 haben, unabhängig des Gültigkeitsdatums auf dem bestehenden Zertifikat.
Ein TR-TS-Zertifikat oder eine TR-TS-Deklaration ist gleich einem Gost-R-Zertifikat bei der Einfuhr der entsprechenden Produkte an der Grenze der Zollunion unbedingt vorzuweisen.
Der Hersteller muss die nach TR TS zertifizierten/deklarierten Waren künftig mit dem EAS-Konformitätszeichen am Produkt selbst, auf der Verpackung oder in der Begleitdokumentation kennzeichnen. Das europäische Äquivalent hierzu ist das CE-Zeichen.
Markierung und Informationen müssen dabei auf Russisch angegeben werden und folgende Informationen beinhalten: Name des Produkts, Herstellungsland/Ursprungsland, Name des Herstellers, des Verkäufers oder der vom Hersteller bevollmächtigten Person, Größe des Produktes, Rohstoffzusammensetzung, Warenzeichen (soweit vorhanden), Konformitätszeichen der Zollunion, Garantieverpflichtungen des Herstellers (soweit erforderlich)/Herstellungsdatum.
Die Zertifizierungspflicht wird weiterhin vom jeweiligen Produkt und dessen Anwendungsgebiet sowie einer zollunionseigenen Warenklassifizierungsnummer dem OKP-Code abhängig sein. Die Entscheidung, welche Zertifikate Ihr Produkt benötigt, kann somit nur bei den Instituten/Behörden vor Ort getroffen werden.
Die neuen TR-CU Zertifikate gibt es von „Einmallieferung (vertragsbezogene Zertifizierung)“ und für die Dauer von einem bis fünf Jahre. Bei der Einmallieferung (vertragsbezogene Zertifizierung) behält das Zertifikat seine Gültigkeit, bis der Vertrag vollständig erfüllt ist, das heißt die gesamte Vertragsspezifikation im Zielland angekommen und zolltechnisch bereinigt ist. Das TR Zertifikate für die Zollunion mit einer Gültigkeit von einem bis fünf Jahren wird als Serienzertifizierung benannt. Das heißt, es können beliebig viele Lieferungen innerhalb der Zertifikatslaufzeit vorgenommen werden.
Bei Serienzertifikaten fordert der russische Gesetzgeber die Durchführung von Audits. Diese werden in der Regel vor der eigentlichen Zertifizierung durchgeführt und können nur von akkreditierten Prüfeinrichtungen vorgenommen werden. Prüfungen der Produkte können auf drei verschiedene Arten erfolgen:
  • durch ein Audit zur Durchführung von Prüfungen vor Ort beim Hersteller
  • durch Entnahme von Produktmustern beim Hersteller. Die Produktmuster werden gemäß der Anforderung der Zertifizierungsstelle zusammengestellt und zur Prüfung geliefert
  • durch befristete Einfuhr zur Durchführung von Prüfungen in dem Betrieb, wo diese Produkte/Anlagen installiert werden – falls es nicht möglich ist, die Prüfungen in einem akkreditierten Prüflabor durchzuführen
Dringend zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Zertifikat eine juristische Person, die in der Zollunion registriert ist, als Antragsteller eingetragen werden muss. Der Hersteller wird weiter als Hersteller im Zertifikat aufgeführt. Genau diese Neuerung macht es vielen Herstellern schwer, die neuen Zertifikate zu erlangen, da sie entweder mehrere Kunden/Händler haben, welche nicht mit einem Zertifikat bedient werden können. Hier muss und sollte man als Hersteller sich genau informieren, welche Möglichkeiten bestehen, einen Antragsteller zu benennen. Unternehmen, die bereits eine eigene Niederlassung vor Ort führen, können diese als Adresse nutzen.
Die TR CU-Neuregelung betrifft nur den Bereich des Imports in die Zollunion. Davon unabhängig bleiben die länderspezifischen Genehmigung-/Zulassung-/Verwendungszertifikate und Registrierungen wie zum Beispiel Messregister, Explosionszertifikate, Zulassungen bei der Rostrav Nadzor (Russland), Gos Prom Nadzor (Weißrussland), Kastech Nadzor (Kasachstan), Medizinisches Register etc., welche für jedes Land separat erlangt werden müssen. ■
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