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Mit Sicherheit kalibrieren

Tipps für die Auswahl des richtigen Dienstleisters
Mit Sicherheit kalibrieren

Wer (Drehmoment-)Messmittel einsetzt, muss sie regelmäßig rückführbar kalibrieren. Viele Unternehmen können dies nicht normgerecht leisten; daher muss ein Dienstleister her. Der Beitrag erklärt, worauf bei der Auswahl des Anbieters zu achten ist.

In der DIN ISO 9001 gibt es den Punkt 7.6 „Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln“. Unter anderem steht dort geschrieben: „Die Mess- und Überwachungsprozesse schließen die Bestätigung ein, dass Mess- und Überwachungsmittel für den Einsatz geeignet sind und mit der erforderlichen Genauigkeit instand gehalten werden.“ Messmittel müssen „in festgelegten Abständen anhand von Messnormalen, die rückführbar kalibriert sind, verifiziert oder kalibriert werden“ sowie „bei Bedarf justiert oder nachjustiert werden“.

Für die Drehmomentmessung ist dies ein Vorgang, den die Messlaboratorien vieler Unternehmen nicht leisten können. Aus diesem Grund bietet es sich an, auf einen Dienstleister zurückzugreifen. Doch die Suche nach einem geeigneten Anbieter fällt den meisten Einkäufern nicht leicht. Zu unterschiedlich sind die Preise der Kalibrierungen, mit einer oft extremen Spanne vom höchsten bis zum niedrigsten Angebot, und zu ähnlich scheint der Leistungsumfang: Die Messmittel im Unternehmen werden – so wie es die Norm fordert – mit einem Messnormal verglichen, die Werte werden notiert, und anschließend wird darüber ein Zertifikat ausgestellt. Diese Tätigkeit lässt kaum erkennen, warum einige Kalibrier-Dienstleister – im Vergleich zu den billigsten Anbietern – für ihren Service das Drei- oder Fünffache verlangen.
Um die Spreu vom Weizen zu trennen und die Unterschiede bewerten zu können, lohnt sich ein tieferer Blick in das Messwesen und in die Kalibriertätigkeit. Denn in der Tat besteht die Gefahr, dass einige Kalibrierzertifikate – obwohl für die Drehmomentmessmittel ausgestellt – nicht belegen können, dass diese Messmittel für den eingesetzten Zweck auch tatsächlich geeignet sind. Eine gefährliche Situation, die im Zusammenhang mit einem Produkthaftungsfall das gesamte Messwesen und die dokumentierten Ergebnisse für unbrauchbar erklärt.
Kalibrierlabor sollte akkreditiert sein
Dieter Kenzler, der das Kalibrierlaboratorium der TBB Industrial Tools Services GmbH leitet, empfiehlt daher: „Zunächst einmal sollte bei der Beauftragung eines Kalibrierers darauf geachtet werden, dass die Kalibrierungen auch tatsächlich entsprechend den geforderten Normen ausgeführt werden.“ Nur der Hinweis „Kalibrierung nach ISO 9001“, wie ihn manche Anbieter geben, treffe zum Beispiel keine sinnvolle Aussage. „Die ISO 9001 beschreibt nur den organisatorischen Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems“, erklärt Kenzler. „Sie fordert zwar die Kalibrierung ein, beschreibt aber kein Kalibrierverfahren.“ Auch un­sichere Aussagen wie „eine Kalibrierung in Anlehnung an …“ sollten kritisch hinterfragt werden.
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem sei zwar unerlässlich; gleichwohl sei eine Normenkonformität nur dann gewährleistet, wenn der Kalibrierer eindeutig belegen kann, dass er entsprechend einer auf die Tätigkeit bezogenen Norm kalibriert. Dies sind zum Beispiel die DIN 51309 (Kalibrierung von Drehmomentmessgeräten für statische Drehmomente) oder die VDI/VDE 2648 (Sensoren und Messsysteme für die Drehwinkelmessung – Anweisungen für die rückführbare Kalibrierung). Außerdem muss der Anbieter nachweisen, dass seine Verfahren und ihre Anwendung von externen Begutachtern validiert und überprüft werden. Dies bedeutet im Regelfall, dass das Kalibrierlaboratorium von einer nationalen Institution akkreditiert wurde, etwa vom Deutschen Kalibrierdienst DKD. Die TBB-Labore in Essen und Dingolfing sind zum Beispiel akkreditiert worden und führen die Kennung DKD-K-41401.
Messunsicherheit hängt von Einsatzfall ab
Bei der Kalibrierung darf auch die Messunsicherheit nicht außer Acht gelassen werden. Es muss stets überprüft werden, ob die am Ende der Kalibrierung ausgewiesene Messunsicherheit auch tatsächlich für den Einsatzfall ausreicht. Soll zum Beispiel eine Prozess-Toleranz von ± 5 % überwacht werden, so ist eine Kalibrierung mit einer Messunsicherheit von ± 2 % für ein derartiges Messmittel ungenügend. Denn zu dieser Abweichung kommen unter anderem noch die Streuung des Werker-Einflusses sowie Umgebungsfaktoren wie Temperatur oder Luftfeuchte. Da können die ± 5 % in der Summe schnell überschritten werden. Aus diesem Grund muss der Dienstleister, der die Kalibrierung durchführt, erklären, mit welcher Messunsicherheit er in der Lage ist, die Messmittel überhaupt zu kalibrieren und wie der Nachweis der Messunsicherheit erfolgt. Normalerweise verfügen seriöse Kalibrierlaboratorien über Rechenmodelle, welche die Messunsicherheit der eingesetzten Kalibriereinrichtungen belegen.
„Die verwendeten Drehmoment-Messeinrichtungen verändern sich durch den ständigen Gebrauch“, betont Dieter Kenzler. „Die regelmäßige Kalibrierung gewährleistet, dass die Messeinrichtungen zuverlässige Daten liefern. Nur Kalibrierlaboratorien, die Kalibrierungen in Übereinstimmung mit der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 durchführen, liefern eine Angabe über die Sicherheit der Prüfergebnisse.“
Mitarbeiter sollten Qualifikation nachweisen können
Auch an das Personal eines Kalibrier-Dienstleisters, der zuverlässige Ergebnisse liefern soll, werden hohe Anforderungen gestellt. Bei akkreditierten Kalibrier­laboratorien fordern die akkreditierenden Gesellschaften vom Laborleiter „einen Ausbildungsstand, der es zulässt, dass er seine Aufgaben verantwortungsvoll durchführt“. Er muss die Kalibrierverfahren in der Theorie sowie in der Praxis beherrschen. Die Kalibrierer selbst, die vor Ort die Kalibrierungen durchführen, müssen ebenfalls ihre Qualifikation nachweisen; Fehlbedienungen der Geräte müssen ebenso ausgeschlossen sein wie eine Missachtung der vorgeschriebenen Prozedur; die Folge wäre sonst ein falsches Kalibrierergebnis. Ein verantwortungsvolles Kalibrierlaboratorium wird stets in der Lage sein, die Qualifikation der Mitarbeiter nachzuweisen. Es liefert dem Kunden, der seine Drehmoment-Messeinrichtungen kalibriert haben möchte, damit eine weitere Sicherheit für die Zuverlässigkeit der Ergebnisse.Die Geräte, mit denen die Kalibrierungen durchgeführt werden, müssen über eine nachgewiesene Rückführbarkeit verfügen. An diese sogenannten „Transfernormale“ werden höchste Ansprüche gestellt, damit sie auch bei jeder Kalibrierung vor Ort zuverlässig funktionieren. Aus diesem Grund werden bei seriösen Kalibrierlaboratorien diese Transfernormale nach jedem Transport neu kalibriert, so dass vor jedem Einsatz die Messunsicherheit bekannt ist.
Notwendige Angaben des Kalbrierscheins
Der Kalibrierschein, der anschließend für das Messmittel ausgestellt wird, muss bestimmte Angaben enthalten. Sie sollen sicherstellen, dass das Dokument seinen Zweck erfüllt und das Unternehmen im Rahmen eines Audits oder gegebenenfalls eines Produkthaftungsfalles belegen kann, dass die dokumentierten Messwerte zutreffen und mit ausreichender Genauigkeit ermittelt wurden. Dazu sind folgende Mindestangaben notwendig:
  • Eindeutige Identifikation des Messmittels
  • Kalibrierdatum
  • Angaben zur Rückführbarkeit
  • Auflistung der Kalibriermittel
  • Prüfmethode oder Prüfnorm
  • Messunsicherheitsangaben
  • Kalibrierergebnis
  • Festgelegte Fehlergrenzen
  • Umgebungsbedingungen
  • Identifikation der Institution und Unterschrift der Person, die die Kalibrierung durchgeführt hat.
Anhand dieser Punkte kann ein Kunde beurteilen, ob es sich um einen seriösen Kalibrierer handelt. Bleibt am Schluss noch eine wichtige Frage: Hat der Dienstleister eine Versicherung für die Produkthaftung, die auch Rückrufaktionen abdeckt?
Kostenlose Literatur
Weitere Information enthält das Taschenbuch „Prüfen und Kalibrieren in der Schraubtechnik“ von Atlas Copco Tools, das unter tools.de@de.atlascopco.com kostenlos erhältlich ist.
Atlas Copco Tools Central Europe, Essen
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