Die TRGS 614 (Technische Regel für Gefahrenstoffe) von 1995 verbietet den Einsatz von Farbstoffen, die eine krebserzeugende Wirkung haben. Die bisher bekannten (roten) Farbstoffe, welche diese krebserzeugenden Eigenschaften nicht haben, weisen aber einen Schwefelgehalt deutlich über 200 ppm auf Schwefel zählt neben Fluor und Chlor jedoch zu den korrosiven Bestandteilen und darf einen Wert von 200 ppm nicht mehr überschreiten. Mit dem neuen, roten Farbeindringmittel KD- Check RDP-1 wird dem Anwender ein Prüfmittel geboten, das sowohl die Anforderungen der TRGS 614 als auch die der DIN EN ISO 3452 erfüllt. Außerdem weist das Musterprüfungszeugnis der MPA Hannover für das RDP-1 die höchste Empfindlichkeitsklasse (2) gemäß DIN EN ISO 3452 aus. Die Zwischenreinigung kann wie bisher mit Wasser oder wahlweise mit einem der beiden bewährten Lösemittelreiniger KD-Check PR-1 oder KD-Check PR-2 durchgeführt werden.
A QE 504
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