Startseite » Allgemein »

Nationale und internationale Normen in Konstruktion und Entwicklung

Alles was Recht ist
Nationale und internationale Normen in Konstruktion und Entwicklung

Ein ähnliches Thema haben wir an dieser Stelle schon einmal beleuchtet: Welche Risiken bestehen im Bereich K+E? Im jetzigen Beitrag soll auf Unternehmen eingegangen werden, deren Produkte im Spannungsfeld nationaler und / oder europäischer Normen stehen.

Philipp Reusch, teras Rechtsanwälte,

Wie wirken sich die existierenden Normen auf den Bereich Produkthaftung aus?
Der Beitrag beschäftigt sich dabei vor allem mit Normen aus den folgenden Bereichen:
  • Anlagen- und Maschinenbau
  • Produkte für den Einsatz im Ex-Schutz-Bereich
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  • Druckgeräte
Natürlich sind in Europa noch eine Vielzahl weiterer Produktgruppen in Normen geregelt: Spielzeuge, Sportboote, Medizinprodukte, Lebensmittel etc.. Auch die Niederspannungsrichtlinine und die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit sind für viele Produkte anzuwenden, sollen aber in der Betrachtung hier nicht vorkommen.
Beispielhaft zur Relevanz solcher nationaler oder europäischer Normen soll hier einmal der Bereich Anlagen- und Maschinenbau angeführt werden. Hierfür fällt zunächst auf, dass es eine europäische Maschinenrichtlinie gibt ( 98/37/EG ). Diese ist in Deutschland in der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgewandelt worden. Die in Anhang I und Anhang II der MRL festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sind über die DIN EN ISO 12100-x in eine untergesetzliche Norm umgewandelt worden. Juristisch teilweise etwas komplizierter gelöst als notwendig, besagt dieses Konstrukt im Ergebnis: Jede Konstruktion einer Anlage oder Maschine hat sich an dem geforderten Sicherheitsniveau der europäischen und nationalen Vorgaben zu orientieren. Gleiche Regelungen gelten für den Ex-Schutz-Bereich, für den Bereich PSA und auch für Druckgeräte. Immer ist die Ausgangslage klar: Das Produkt muss den Sicherheitsanforderungen der EU genügen. Das ist entweder der Fall, wenn das Produkt mit den Normen hierfür übereinstimmt. Hält ein Hersteller also die so genannten harmonisierten Normen ein, gilt sein Produkt als sicher. Anderenfalls muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt auch ohne Einhaltung der Normen genauso sicher ist.
In beiden Fällen stellt sich die Frage, welchen Einfluss eine normgerechte Konstruktion und Entwicklung für das Risiko der Produkthaftung hat. Produkthaftung knüpft sowohl nach BGB als auch nach Produkthaftungsgesetz auch daran an, dass ein Produkt in Verkehr gegeben wurde, dass nicht dem Stand der Wissenschaft und Technik entspricht. Der Stand von Wissenschaft und Technik ist – ohne jemals niedergeschrieben zu sein – eine Momentaufnahme der im Zeitpunkt der Inverkehrgabe des Produktes gültigen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis. Normen geben demgegenüber „nur“ den Stand der Technik wieder. Normen brauchen sehr lange, bis sie erarbeitet werden, sind teilweise schnell überholt und entsprechen auch nicht immer der gängigen und besten Praxis.
Mit anderen Worten: Die Anwendung der Normen erzeugt im Regelfall keinen positiven Effekt für das Unternehmen. Tritt durch das Produkt ein Schaden auf, hilft die Anwendung einer Norm bei der Konstruktion nicht darüber hinweg, wenn der Schaden durch einen sicherheitsrelevanten Fehler des Produktes verursacht wurde. Andersrum: Existiert eine Norm und ist diese Norm nicht angewandt, dann sehen Gerichte es bereits als einen Verstoß gegen den Stand der Wissenschaft und Technik an. Im Ergebnis bedeutet das: die rechtlich saubere Anwendung von Normen hat ihre Berechtigung vor dem Hintergrund der Produkthaftung. Das bedeutet allerdings nicht, dass die sich aus der Produkthaftung ergebenden Pflichten wie Instruktions- und Marktbeobachtungspflichten alleine durch die Anwendung von Normen unnötig werden. Erst durch eine umfassende Organisation im Hinblick auf Produkthaftungsrisiken kann ein Unternehmen einer Risikominimierung in diesem Bereich näher kommen.
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de