Elektronische Steuerungen in industriellen Anlagen, die nach den Kriterien der funktionalen Sicherheit des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg begutachtet sind, reduzieren mögliche Risiken folgenschwerer Unfälle. Steuerungseinrichtungen erhalten das neue FS-Zeichen für „Funktionale Sicherheit“, wenn sie bei einer entsprechenden Prüfung die umfassenden Anforderungen erfüllen. Anders als bei herkömmlichen Bauartprüfungen werden dabei zusätzlich zur regulären Funktionskontrolle insbesondere die integrierten technischen Möglichkeiten zur Fehlererkennung und Fehlervermeidung untersucht. Dies gilt für alle Komponenten, die zu einem System der Anlagensicherheit gehören. Dazu zählen Sensoren, programmierbare Systeme und Aktuatoren.
Grundlage für den Nachweis der funktionalen Sicherheit bilden die internationalen Standards IEC 1508, IEC 1511 und IEC 1131 sowie die deutschen Normen DIN V 19250, DIN 19251 und DIN V VDE 0801.
A QE 315
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