Startseite » Allgemein »

Neues Rückruf-Gesetz in China

Allgemein
Neues Rückruf-Gesetz in China

Seit Januar gelten die Regulations of Administration of Recall of Defective Consumer Products der chinesischen Qualitätsbehörde AQSIQ. Neben den bisherigen Rückrufregelungen erfasst die Vorschrift grundsätzlich alle Verbraucherprodukte inklusive solche für Kinder und elektrische Geräte.

Der Anwendungsbereich ist besonders bei den für Kinder vorgesehenen Produkte sehr weit geregelt. So werden etwa Kleidung, Möbel, Schreibwaren und Freizeitzubehör erfasst sowie alle Produkte, die für die Benutzung durch Kinder gedacht sind.

Ob hierbei auch die in Deutschland im Rahmen des ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) geführte Diskussion über die vorhersehbare Fehlanwendung einbezogen wird und auch solche Produkte erfasst werden, die eigentlich nicht für Kinder gedacht waren, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Daneben erfasst die Verordnung auch alle elektrischen Geräte, die für Verbraucher bestimmt sind. Abgedeckt wird der Bereich der ICS Codes ICS Codes 25.020, 29.020, 31.020, 33.020 und 35.020.
Sowohl heimische Hersteller als auch die Importeure der genannten Produkte sind verpflichtet, bei Produktfehlern die entsprechenden Maßnahmen nach der Verordnung bis hin zum Rückruf der Produkte vorzunehmen. Ausgangspunkt entsprechender Maßnahmen ist die Meldung über ein unsicheres beziehungsweise fehlerhaftes Produkt
Die Definition für einen Fehler ist hierbei nicht identisch mit derjenigen aus dem tort liability law, das 2009 in Kraft getreten ist. Dort wird sowohl der produkthaftungsrechtliche Fehler als auch der vertragsrechtliche Sachmangel von dem Begriff defective product erfasst. In der Verbraucherprodukte betreffenden Verordnung werden nach dem bisherigen Stand nur Fehler erfasst. Gemeint sind damit solche Eigenschaften eines Produkts, die gefahrbringend für den Nutzer oder Dritte sind.
Die Meldung kann im Grunde von jedem beteiligten Verbraucher gegenüber dem betroffenen Unternehmen – oder in der ungünstigeren Variante: der lokalen oder zentralen Marktaufsicht – abgegeben werden. Im Grunde wird von allen verpflichteten Firmen erwartet, dass diese eine entsprechende Markt- und Produktbeobachtung unterhalten, um rechtzeitig auf entsprechende Vorkommnisse aufmerksam zu werden.
Gleichzeitig führt die AQSIQ als Marktüberwachungsbehörde eigene Inspektionen durch, um fehlerhafte Produkte zu finden. Bisherige Erfahrungen mit anderen Verordnungen legen den Schluss nahe, dass ein präventiver Umgang mit Produkthaftungsrisiken und eine frühzeitige Erkennung von möglichen Produktfehlern durch das Unternehmen selbst deutlich positivere Auswirkungen hat, als auf Entdeckungen der Behörde hin tätig zu werden.
Bei der Möglichkeit von Produktfehlern ist das Unternehmen gezwungen, die Produkte vor Ort testen zu lassen, um den Fehler zu verifizieren. Bei Bestätigung eines Produktfehlers ist unverzüglich ein Rückrufplan gegenüber den Behörden abzugeben, der alle Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr im Feld enthält.
Wie auch in Europa ist hier sicherlich der schwierigste Teil zu sehen, da man zu einem Zeitpunkt Lösungen präsentieren muss, die teilweise noch gar nicht erarbeitet werden konnten. Die Entwicklung in China nähert sich mit der Verordnung einem flächendeckenden Produktsicherheits- und -haftungsregime, das dem in Europa mindestens ebenbürtig ist.
Weltweit agierende Unternehmen sind gezwungen, alle Regelwerke parallel und gleichzeitig bedienen zu können, da mittlerweile eine Priorisierung von Marktmaßnahmen für einzelnen Länder aufgrund der fast identischen Inhalte in allen Industrieländern unmöglich geworden ist und immer wieder zu hohen Strafen führen wird. ■

Alles was Recht ist
Regelmäßige Beiträge
zu rechtlichen Themen liefert Reusch Rechts-anwälte,
Der Autor:
Philipp Reusch
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de