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Nominierung für Deutschen Betriebsrätepreis

Betriebsvereinbarung erleichtert den Wiedereinstieg
Nominierung für Deutschen Betriebsrätepreis

Nominierung für Deutschen Betriebsrätepreis
Konrad Kölbl, Gesamtbetriebsratsvorsitzender: „Mit dem Abschluss dieser Betriebsvereinbarung hat ein Mentalitätswandel stattgefunden, der für beide Seiten ein Geben und Nehmen bedeutet und juristische Auseinandersetzungen überflüssig macht. Über die Würdigung unserer Betriebsratsarbeit durch die Nominierung freue ich mich sehr.“
Nominierung für Deutschen Betriebsrätepreis 2011

Betriebsvereinbarung am Standort Regen verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtert jungen Müttern den Wiedereinstieg ins Unternehmen
Für sein Engagement zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Eingliederung nach Rückkehr von der Elternzeit wurde der Qioptiq-Betriebsrat beim Bonner Betriebsräte-Tag am 20. Oktober 2011 geehrt. Die in der Kategorie Zukunftssicherung für den Deutschen Betriebsrätepreis 2011 nominierte Vereinbarung war im September 2009 am Qioptiq-Standort Regen abgeschlossen worden. Die darin enthaltene Regelung erleichtert jungen Müttern den Wiedereinstieg ins Unternehmen nach der Elternzeit, da das Unternehmen ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Arbeitszeiten individuell an die familiären Erfordernisse anzupassen.
Am Qioptiq-Standort liegt der Frauenanteil an der Belegschaft bei nahezu 50 Prozent. Wie auch in vielen anderen Betrieben stellte sich besonders für junge, vom Unternehmen zuvor ausgebildete Frauen, die Frage, wie sie nach der Elternzeit zurück in den betrieblichen Alltag finden können. Einerseits möchten sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, andererseits führte ein oft starres Schichtsystem zu Problemen. Seit dem Jahr 2006 wurde nach alternativen Lösungen im Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gesucht.
Die Betriebsvereinbarung regelt nun, dass der Arbeitgeber drei Arbeitsplätze rund um die Uhr für junge Mütter nach der Elternzeit zur Verfügung stellt. Diese Mütter (durchweg Facharbeiterinnen) können für drei Jahre ihre Arbeitszeit und die Arbeitsstunden nach ihren familiären Bedürfnissen selbst bestimmen. Das heißt, sie können drei Jahre Elternzeit nehmen und drei Jahre lang die Arbeitszeit selber einteilen, bis das Kind sechs Jahre alt ist und in die Schule kommt. Im Jahr 2009 haben diese Vereinbarung bereits drei Mütter in Anspruch genommen, 2010 weitere vier Mütter und 2011 nochmals drei Mütter.
Qioptiq, Göttingen
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