Seit Jahren ist das Thema CE-Kennzeichnung für den Maschinenbau aktuell. Grundsätzliche Anforderungen sind zu erfüllen: Richtlinien- und Normenrecherche, Durchführung einer Gefahrenanalyse, Erstellung der Technischen Dokumentation und gegebenenfalls Übersetzung in die jeweilige Landessprache. Wie haben die Firmen die Umsetzung der aktuellen Richtlinien vollzogen? Gefahrenanalysen werden oft entweder gar nicht oder nur unzulänglich gemacht. Die Technische Dokumentation ist immer noch ein lästiges Übel. Nunmehr treten verschärft die Fälle auf, wo der Kunde im Wissen um seine Rechte vom Hersteller einer Maschine eine „Komplette richtlinienkonforme Dokumentation“ fordert und in vielen Fällen Zahlungen zurückhält. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters, auch Outsourcing genannt, entlastet die eigenen Abteilungen von dem gerade in der Anfangsphase recht kompliziert anmutenden Verfahren.
A QE 306
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