Startseite » Allgemein »

Prüflabore im eigenen Werk

Bedeutung der IATF 16949:2016 für die Prüfmittelüberwachung
Prüflabore im eigenen Werk

Prüflabore im eigenen Werk
Die neue Norm legt die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Produktion in der Automobilindustrie fest Bild: Robert Kneschke/Fotolia
Die Automobilindustrie hat sich auf einen weltweit geltenden Standard für Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) geeinigt, der in der IATF 16949:2016 festgehalten ist. Die Vorgaben der Norm wirken sich auch auf die Prüfmittelüberwachung und damit auf die Arbeit in werkseigenen Prüflaboren aus. Diese können eine günstige Alternative zu DAkkS-Laboren sein.

Bereits 2015 richtete die IATF eine aus ihren Mitgliedsunternehmen bestehende Arbeitsgruppe ein, um die Norm ISO/TS 16949:2009 zu überarbeiten und an die Strukturen und Anforderungen der ISO 9001:2015 anzupassen. Das Ergebnis war die Entwicklung und Veröffentlichung eines neuen QMS-Standards für die Automobilindustrie mit der Bezeichnung IATF 16949.

Der neue autonome Standard IATF 16949:2016 wurde am 1. Oktober 2016 veröffentlicht. Er ersetzt die ISO/TS 16949:2009, legt die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Produktion in der Automobilindustrie fest und hält gleichzeitig die Struktur und Forderungen der ISO 9001:20015 vollständig ein. Dabei ist er als Ergänzung zu und ausschließlich in Verbindung mit der ISO 9001:2015-Zertifizierung zu verstehen.

Der neue Standard hat eine Reihe maßgeblicher Änderungen zur Folge, darunter auch die Beurteilung von Messsystemen sowie die Art und Weise der Aufzeichnungen der Kalibrierung und Verifizierung von Prüfmitteln. Damit wirkt sich die IATF 16949:2016 auf die Prüfmittelüberwachung und damit vor allem auf die Arbeit in den werkseigenen Prüflabors der Automobilhersteller und Zulieferbetriebe aus. Da alle Zertifikate zur ISO/TS 16949:2009 am 14. September 2018 ihre Gültigkeit verlieren, müssen sie bis zu diesem Datum durch eine IATF-zugelassene 3rd-Party-Zertifizierungsgesellschaft nach IATF 16949 transferiert werden. Andernfalls drohen Suspendierungen der Lieferanten durch den Auftraggeber.

Bei den Auswirkungen des neuen QMS-Standards für die Überwachung von Prüfmitteln muss zwischen internen – also werkseigenen – und externen Dakks-akkreditierten Prüflaboren unterschieden werden. Galten für Automobilzulieferer bislang keine Vorgaben darüber, wo sie ihre Prüfmittel kalibrieren ließen, hat sich dies nun geändert. Die IATF fordert nämlich mit der neuen Norm, dass sämtliche Prüfmittel, wahlweise in werkseigenen Prüflaboren nach einer Werksnorm oder in DAkkS-Prüflaboren kalibriert werden müssen.

Bei der Kalibrierung nach DAkkS-Vorgaben in entsprechend akkreditierten Prüflabors ändert sich mit Einführung des neuen Standards IATF 16949:2016 nichts. Diese Labors sind iso-zertifiziert und arbeiten bereits nach der DIN ISO 17025. Diese Norm gibt die Anforderungen für die Einrichtung von Prüflaboren, die Abläufe vor, während und nach einer Prüfung sowie die Dokumentation und die Vorgaben für qualifiziertes Fachpersonal vor. Damit erfüllt sie bereits sämtliche Anforderungen an QMS für die Produktion in der Automobilindustrie, die die IATF 16949:2016 einfordert.

Akkreditierte Labore sind oft überlastet

Allerdings ist die Kalibrierung von Prüfmitteln in Dakks-Laboren durchaus kostspielig. Zudem sind diese akkreditierten Labore so stark ausgelastet – nicht zuletzt durch die Umstellung auf die neue Automobilnorm –, dass eine Prüfung sehr lange dauert; oft zu lange für einen kleinen Betrieb, der auf das jeweilige Prüfmittel angewiesen ist.

Daher kann es sich für die Betriebe lohnen, eigene Prüflabors einzurichten und „nur“ nach der eigenen Werksnorm zu prüfen. Diese werkseigenen Prüflabors müssen dann in Anlehnung an die DIN ISO 17025 arbeiten und sich einer entsprechenden Zertifizierung unterziehen, um die von der IATF 16949:2016 geforderten Standards zu erfüllen.

So muss beispielsweise auch ein werkseigenes Prüflabor in einem klimatisierten Raum mit einer Temperatur von 20 °C untergebracht sein, jedes Prüfmittel nummeriert werden und das Fachpersonal qualifiziert sein. Darüber hinaus ist das Labor verpflichtet, zur Beurteilung der Messsysteme Aufzeichnungen über die Akzeptanz alternativer Messmethoden durch den Kunden zu führen und diese zusammen mit den Ergebnissen aus alternativen Messsystemanalysen aufzubewahren.

Auch Art und Inhalt der Aufzeichnungen über die Kalibrierungen und Verifizierungen sind durch die IATF 16949:2016 festgelegt. So müssen die Betriebe gewährleisten, dass ausschließlich die für Produkt- und Prozesslenkung spezifizierte Softwareversion verwendet wird und das sämtliche zu diesem Zweck eingesetzte produktionsrelevante Software – auch die auf Geräten von Werkern, Kunden oder Lieferanten vor Ort – verifiziert ist. Zudem müssen sämtliche Kalibrier- und Wartungsaktivitäten für alle Messsysteme (einschließlich werker-, kunden- und/oder lieferanteneigener Prüfmittel vor Ort) vollumfänglich aufgezeichnet werden.

Nur wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, können die Labore rückführbare Kalibrierungen durchführen und somit eine volle internationale Vergleichbarkeit der Kalibrierergebnisse gewährleisten. Zum Nachweis, dass die Bedingungen bei der Prüfmittelüberwachung den Vorgaben des neuen QMS-Standards entsprechen, müssen die Labore eine Zertifizierung nach IATF 16949:2016 durchlaufen.

Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und erfordert eine jährliche Bestätigung von IATF-zertifizierten Auditoren akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften wie beispielsweise dem TÜV. Die Re-Zertifizierung erfolgt dann für weitere drei Jahre mit erneuter jährlicher Bewilligung. ■


Der Autor

Nils Blondin

Geschäftsführer

Feinmess Suhl

www.feinmess-suhl.com


Seminare zur Norm



Hier finden Sie mehr über:
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING 1
Ausgabe
1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de