Im Rahmen eines immer stärker werdenden globalen Wettbewerbs wird die Verantwortung der Leitung eines Unternehmens immer wichtiger. In den letzten Jahren hat sich der Begriff der Verantwortung der Leitung aus den Anforderungen der Normen DIN EN ISO 9000/2000 und dem Fragenkataster des EQA beziehungsweise der abgeleiteten Qualitätspreise ergeben. Nach den bisherigen Erfahrungen kamen hier die Organisationen der Anforderung der Norm, sprich den Fragestellungen nach, ohne allerdings die Verantwortung der Leitung zu leben und in den betrieblichen Alltag einfließen zu lassen. Dies lag nach den Beobachtungen einerseits an der mangelnden Anpassung der betrieblichen Abläufe an die jeweiligen Normen, andererseits an impliziten Vorstellungen der Unternehmensführung an ihre Mitarbeiter und umgekehrt, die nicht in einen betrieblichen Konsens einflossen. Für die Verantwortung der Leitung ergeben sich zwei Definitionen. Danach ist „die Verantwortung die Pflicht, für Handlungen (Tun oder Unterlassen) einzustehen und die hieraus erwachsenden Konsequenzen zu tragen.“ Über diesen Ansatz ergibt sich auch eine Verantwortung für alle Stakeholder, also alle Menschen, die in irgendeiner Form mit dem Unternehmen in Kontakt treten können. Nach diesem Ansatz ist (Zitat) „die Verantwortung ist Verpflichtung, eine Antwort auf die Erfordernisse und Bedürfnisse der Stakeholder zu geben.“ Die Verantwortung der Leitung beinhaltet rechtliche Aspekte auf den Gebieten des BGB, des StGB, des OwIG, des Produkthaftungsgesetzes und des Verwaltungsrechts. Diese rechtlichen Aspekte müssen im Unternehmen umgesetzt und mit Verantwortlichen belegt werden. Weiterhin umfasst das Responsibilty Management die vollständige Aufbau- und Ablauforganisation. Innerhalb einer Organisationsentwicklungsmaßnahme müssen hier auch praktische Konsequenzen, zum Beispiel durch eindeutige Stellenbeschreibungen, ein strukturiertes Melde- und Berichtswesen oder einen strukturierten Management by Goals gezogen werden, um die Verantwortung der Leitung klar zu definieren.
Bei allen Organisationsentwicklungsmaßnahmen zeigt sich aber auch, dass die Führungskräfte eines Unternehmens in besonderer Weise gefordert sind, ihre Verantwortung zu übernehmen. Es hat sich hierbei gezeigt, dass die reine Papierform nicht ausreicht. Eine besondere Bedeutung gewinnen auch hier die Konstrukte des Managements. Innerhalb der Organisation ergeben sich Verantwortungsblockaden, die es zu erkennen und zu beseitigen gilt.
Die Verantwortung der Leitung umfasst aber auch die Verantwortung für die Stakeholder der Organisation. Hier sind die Beziehungen in den folgenden Bereichen zu betrachten: Kundenbeziehungen, Konkurrenten, Eigentümer, Mitarbeiter, Lieferanten und Gesellschaft. Sämtliche Beziehungen sind kritisch zu analysieren beziehungsweise einer Veränderung zu unterziehen, um einen langfristigen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Tragendes Element, Ziel und Resultat ist hierbei die Konsensbildung.
A QE 320
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