Obwohl es schon seit längerem das Ziel ist, „umweltfreundliche“ Artikel herzustellen, ist der Antrieb zu dieser umweltverträglichen Produktion erst in den letzten Jahren von einem Kundenwunsch zu einer gesetzlichen Anforderung geworden. Da immer mehr elektrische und elektronische Produkte erschwinglich werden und deren Lebensdauer sinkt, wurde es unumgänglich, dieses Thema gesetzgeberisch zu berücksichtigen. Hierzu hat der Gesetzgeber die RoHS-Richtlinie (RoHS= Restriction of Harzardous Substances, deutsch= Beschränkung gefährlicher Substanzen) eingeführt. Die RoHS-Direktive der EU und ihre deutsche Umsetzung ElektroG, tritt zum 01. Juli 2006, bzw. für Endgeräte in der Industrie bis Anfang 2010, in Kraft.
Zukunftsweisend hat der Geschäftsbereich Olympus Industrie Endoskopie zu Beginn des Jahres 2006 auch noch nicht betroffene Geräte und Systeme der neuen Generation, bereits auf die Vorgaben der RoHS-Richtlinie umgestellt. Das bedeutet, dass in den Geräten bereits 4 Jahre vor dem gesetzlichen festgelegten Termin (Beginn 2010) alle gefährlichen Substanzen beschränkt oder gar nicht eingesetzt werden. Zu diesen zählen: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE).
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