Startseite » Allgemein »

RoHS-Richtlinie vorzeitig umgesetzt

Allgemein
RoHS-Richtlinie vorzeitig umgesetzt

Obwohl es schon seit längerem das Ziel ist, „umweltfreundliche“ Artikel herzustellen, ist der Antrieb zu dieser umweltverträglichen Produktion erst in den letzten Jahren von einem Kundenwunsch zu einer gesetzlichen Anforderung geworden. Da immer mehr elektrische und elektronische Produkte erschwinglich werden und deren Lebensdauer sinkt, wurde es unumgänglich, dieses Thema gesetzgeberisch zu berücksichtigen. Hierzu hat der Gesetzgeber die RoHS-Richtlinie (RoHS= Restriction of Harzardous Substances, deutsch= Beschränkung gefährlicher Substanzen) eingeführt. Die RoHS-Direktive der EU und ihre deutsche Umsetzung ElektroG, tritt zum 01. Juli 2006, bzw. für Endgeräte in der Industrie bis Anfang 2010, in Kraft.

Zukunftsweisend hat der Geschäftsbereich Olympus Industrie Endoskopie zu Beginn des Jahres 2006 auch noch nicht betroffene Geräte und Systeme der neuen Generation, bereits auf die Vorgaben der RoHS-Richtlinie umgestellt. Das bedeutet, dass in den Geräten bereits 4 Jahre vor dem gesetzlichen festgelegten Termin (Beginn 2010) alle gefährlichen Substanzen beschränkt oder gar nicht eingesetzt werden. Zu diesen zählen: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE).
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de