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Spielzeug-Rückruf- Aktionen vermeidbar

Gefährliche Schwermetalle in Spielwaren und Elektronik können einfach und schnell nachgewiesen werden
Spielzeug-Rückruf- Aktionen vermeidbar

Die jüngste Rückrufaktion der Firma Mattel alarmiert Verbraucher und Behörden. Dabei hätte diese teure und imageschädigende Rückrufaktion leicht vermieden werden können. Denn Schwermetalle wie Blei, Quecksilber, Arsen oder Cadmium in Farben, Kunststoffen oder Fertigprodukten lassen sich mit einem Schnelltest problemlos nachweisen.

Dieses Toy Checker genannte Gerät, wird einfach auf die Oberfläche des Spielzeugs gehalten und die Schwermetallkonzentration auf dem Display abgelesen. Die Prüfung ist einfach und schnell durchzuführen und dabei völlig zerstörungsfrei, der getestete Gegenstand wird dabei nicht beschädigt. Der Toy Checker eignet sich somit ideal für regelmäßige Stichproben (Screenings) im Wareneingang, Lager, Versand, beim Zoll und im Handel. So können z.B. bleihaltige Farbanstriche in wenigen Sekunden nachgewiesen werden. Bei homogenen Materialien werden sogar die genauen Elementgehalte in mg/kg angegeben.

Trotz dieser einfachen Screening-Möglichkeit verlassen sich viele Hersteller und Importeure immer noch auf die Zusicherungen der Lieferanten anstatt eigene Tests durchzuführen. Doch während für Importe von Elektrogeräten nach China die Analyse durch ein in China zugelassenes Labor vorgeschrieben ist, können Importe aus China in die EU erfolgen, ohne dass zwingend eine Prüfung durch Screening oder das Zertifikat eines Prüflabors verlangt wird. Eine Lieferantenerklärung zum Nachweis der Unbedenklichkeit reicht aus. Zwar wird eine Sorgfaltspflicht gefordert, aber es ist nicht genau bestimmt, worin diese besteht. Verantwortungsbewusste Firmen nutzen deshalb den Schnelltest (Screening) z.B. mit dem Toy Checker oder Tests in Prüfinstituten für Stichproben-Kontrollen. Ausgerüstet mit einer leicht zu bedienenden, intuitiven Software, lässt sich dieses mobile Gerät sicher und effizient überall einsetzen, wo eine schnelle Kontrolle notwendig ist. So kann das Risiko verringert werden, dass mit Schwermetallen belastete Produkte in der Produktion verwendet werden oder versehentlich in den Verkaufsregalen landen.
Hintergrundinformation zur Marktüberwachung
Neben Blei sind Schwermetalle wie Arsen, Quecksilber, Selen, Antimon, Cadmium, Barium, und Chrom in Spielzeug schon seit längerem verboten (EN71 Teil 3 vom November 2002, Grenzwert: 90 ppm Blei (löslich)). Das gilt auch für die verwendeten Farben.
Zusätzlich fallen elektronische Spielzeuge, wie die von der Firma Mattel zurückgerufenen Musikinstrumente unter die RoHS-Verordunung der EU (2002/95/EC). Diese legt seit 01.07.2006 Grenzwerte für Schadstoffe in Elektrogeräten fest, die in der EU verkauft werden. Die regulierten Schadstoffe in der RoHS-Verordnung sind Blei, Cadmium, Quecksilber, bestimmte bromierte Flammhemmer (PBB/PBDE) und sechswertiges Chrom. Viele Firmen haben millionenschwere Investitionen getätigt, um allein auf bleifreie Löt-Technologie umzustellen. Im Interesse ihrer Wettbewerbsfähigkeit hoffen sie darauf, dass die Behörden in der EU die Einhaltung dieser Richtlinie kontrollieren, damit ihnen kein Nachteil gegenüber Anderen entsteht.
Die Marktüberwachung der RoHS-Direktive in der EU obliegt den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland wurde dies den Bundesländern übertragen. Diese wiederum haben die unteren Abfallwirtschafts-Behörden der Städte und Landkreise mit der Marktüberwachung beauftragt. Auch die deutschen Überwachungs-Behörden sind teilweise schon mit diesen mobilen Prüfsystemen ausgerüstet. Das Know-How zum Schnelltest, ist also vorhanden. Es mangelt nicht an den technischen Voraussetzungen zur einfachen Überprüfung von Spielzeug und Elektrogeräten auf die gefährlichen Schwermetalle.
Analyticon Instruments, Rosbach v.d.Höhe
QE 530
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