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Umwelt und Sicherheit

Bericht der QE-Stipendiatin an der Donau Universität Krems. Modul 7:
Umwelt und Sicherheit

Die sechs Tage unsere 7. Präsenzphase hatten Umwelt-und Sicherheitsmanagementsysteme zum Inhalt. Managementsystem wurde definiert als System zur Rechtskonformität. Anhand der Entwicklung von Arbeit-, Sicherheits-und Gesundheitsmanagementsystemen wurden die Bedeutung und die Bandbreite der Forderungen bearbeitet. Der Kunde dieser Managementsysteme ist der Mitarbeiter und die Umwelt. Unternehmen müssen die Vielzahl Ihrer Managementsysteme so koordinieren, dass sie parallel bestehen, sich ergänzen. Ferner sind die Methoden oder Instrumente abzustellen, die lästig werden und nicht den erforderlichen und gesetzlich geforderten Nutzen stiften.

Sandra Enewoldsen, Lüdenscheid

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes gehen über Regelungen der EU – EG-Vertrag (Art. 94, 95, 137, 138), EWG-Richtlinien (98/37/EG, 89/391/EWG), Gesetze (GewO 1994), ASchG, Verordnungen (MSV / GSV), … und allgemein anerkannte Regeln z. B: Normen …, all diese Regelungen fließen schließlich in die gesicherte sicherarbeitstechnische und arbeitsmedizinische Erkenntnisse) …
Der Nutzen der Sicherheits-und Gesundheitsmanagementsysteme liegt seitens der Behörden bei einer Verbesserung der Dialoge und einer Vertrauensbildung, seitens der Unternehmen bei einer Reduktion der Unfallzahlen, einer rechtlichen Absicherung, einer gezielten Risikoanalyse und einer verbesserten Transparenz. Die Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit den Systemen. Bei der Öffentlichkeit führen diese Systeme zu einer Vertrauensbildung und einer Imageverbesserung des Unternehmens. Bei den Versicherungen und Banken führt die konsequente Umsetzung der Systeme zu einer besseren Bewertung. Und letztlich bringt ein gut geführtes System Wettbewerbsvorteile gegenüber den Mitbewerbern.
Der betriebliche Arbeitsschutz hat neben der Verbesserung des selben für die Mitarbeiter auch als wesentliches Ziel die Prävention. Die Eigenverantwortung und Motivation der Unternehmer, der Vorgesetzten und auch der Arbeitnehmer sollen aktiv gefördert werden. Es sind alle Mitarbeiter des Unternehmens in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Am Ende sind betriebswirtschaftliche Kosten zu verringern und auch Synergien zu nutzen, was wiederum zu einer erhöhten Transparenz innerhalb des Unternehmens und gegenüber Externen führt. Wie auch in den anderen Managementsystemen wird eine Arbeitsschutzmanagement-Strategie, die in die übergeordneten Unternehmensstrategie integriert ist, vorausgesetzt. Organisatorisch ist das Arbeitsschutzmanagement in das Unternehmen, in der Aufbau-und Ablauforganisation einzubinden. Das Arbeitsschutzmanagement ist zu planen, die Ergebnisse sind zu messen und zu bewerten.
Abweichungen oder auch Verbesserungspotenziale und sich daraus ableitende Maßnahmen sind entsprechend umzusetzen. Auch hier sind Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Informationsflüsse, öffentlich-rechtliche und andere Verpflichtungen festzulegen und deren Wirksamkeit sicherzustellen.
Im Rahmen des Gesundheitsschutzes sind Gefahren und Gefährdungen kontinuierlich zu ermitteln und deren Risiken zu bewerten. Gefahren, Betriebsstörungen und Notfälle sind zu beseitigen oder zu minimieren. Mitarbeiter sind in diese Regelungen einzuarbeiten, zu unterweisen und fortzubilden. Es sind auch arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen umzusetzen. Die Ergebnisse sind zu ermitteln und zu bewerten, eine Verbesserung ist daraus abzuleiten und festzulegen. Die Berufgenossenschaften geben z. B. hervorragendes Informationsmaterial in Form von Broschüren oder Kurzfilmen an die Unternehmen bei Bedarf weiter. Auch lassen sich dort Bücher bestellen oder auch Dokumentationsbögen für die Gefährdungsanalyse der verschiedenen Arbeitsplätze. Es ist allerdings auch bekannt, dass gravierende Sicherheitsdefizite oftmals schon im organisatorischen Bereich manifestiert sind. In diesem Zusammenhang wurde auch das SCC, das Sicherheits Certifikat Contractoren, besprochen. Dabei handelt es sich um ein akkreditiertes Sicherheitsmanagementsystem für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz unter Berücksichtigung der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften. SCC gilt für externe Auftragnehmer, Fremdfirmen, die auf dem Werksgelände als Kunden aktiv werden. Dies ist eine freiwillige Leistung und keine gesetzliche Forderung.
OHSAS
Ein System, mit dem wir uns intensiver befasst haben, ist das OHSAS, das Occupational Health and Safety Assessment Series.
Nachdem uns die wesentlichen Begriffe wie z. B. Vorfall, Gefährdung, interessierte Partei, Arbeitsund Gesundheitsschutz, Risiko, akzeptables Risiko, ständige Verbesserung u. a. erklärt wurde haben wir uns mit den allgemeinen Forderungen der OHSAS befasst. Dabei wird von einer Organisation gefordert, dass in Übereinstimmung mit den Anforderungen der OHSAS-Norm ein Arbeitssicherheit- und Gesundheitsmanagementsystem einführt, dokumentiert, verwirklicht, aufrechterhält und ständig verbessert sowie festlegt, wie sie diese Anforderungen erfüllen will. Die Anwendungsbereiche sind festzulegen und ebenfalls zu dokumentieren. Der Detaillierungsgrad und auch die Komplexität der Darlegung sind abhängig von der Angemessenheit der Organisation. Es wird in der OHSAS gefordert, eine übergeordnete Politik zu definieren und bekannt zu machen, sowohl, den Mitarbeitern als auch der Öffentlichkeit. Geplant werden muss die Gefährdungsermittlung, die Risikobeurteilung und Risikolenkung. Jede Organisation ist angehalten, sich der rechtlichen und anderer verpflichtender Anforderungen durch ein geeignetes Verfahren bewusst zu werden und diese Information stets aktuell zu halten. Wesentliche Informationen sind unaufgefordert an die betroffenen Personen weiterzugeben. Wie in anderen Systemen sind auch hier Verantwortlichkeiten, Ressourcen, Aufgaben und Befugnisse verbindlich festzulegen und auf Wirksamkeit zu überprüfen. Alle Mitarbeiter sind regelmäßig zu schulen. Es muss ebenfalls ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung des Arbeitssicherheits-und Gesundheitsschutzes in Form eines Management Reviews geben.
Ein weiterer Schwerpunkt war die EMAS. EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco-Management and Audit Scheme, meist auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. Die EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt. Sie ist ein System, das aus dem Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, besteht. Die EMAS-Verordnung bzw. die Öko-Audit-Verordnung setzt in hohem Maße auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Das EMAS- Zeichen darf verwendet werden auf für gültig erklärten Informationen in Fällen, die in den verabschiedeten Leitlinien der Kommission, durch die jegliche Verwechselung mit Umwelt- Produktkennzeichnungen ausgeschlossen wird und auf für gültig erklärten Umwelterklärungen, auf Briefköpfen, auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird und auf oder in Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen und zwar nur in den Fällen, die in den verabschiedeten Leitlinien der Kommission festgelegt sind. Das EMAS-Zeichen darf allerdings nicht genutzt werden auf Produkten oder ihren Verpackungen oder in Verbindung mit Vergleichen mit anderen Produkten, Tätigkeiten und Dienstleistungen. Bei der EMAS-Auditierung handelt es sich um eine Organisationsbeurteilung und nicht um eine Produktbeurteilung.
Organisationen, die an der EMAS teilnehmen, müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen. Davon haben wir uns einige angesehen und den Inhalt analysiert. U. a. vom Umweltbundesamt Österreich, von der Brauerei Murauer, vom Klinikum Bremen-Mitte. In diesen Umwelterklärungen müssen Angaben sein über direkte und indirekte Auswirkungen auf die Umwelt (Beispielsweise CO2-Emission), Umweltleistungen und –ziele. Ein unabhängiger Umweltgutachter, der einer staatlichen Kontrolle unterliegt, überprüft die eingereichte Umwelterklärung auf Richtigkeit und Aktualität. Alle drei Jahre erfolgen im Rahmen einer erneuten Validierung eine Überprüfung des Umweltmanagementsystems, der Einhaltung der Umweltpolitik und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Organisationen, die eine Überprüfung erfolgreich bestanden haben, lassen sich ins EMAS-Register eintragen. Der Begriff legal compliance wird ebenfalls im Zusammenhang mit dem Öko-Audit in Verbindung gebracht und beinhaltet die Verpflichtung, alle einschlägigen Umweltvorschriften einzuhalten.
GHS und REACH
Ein weiteres Thema war die Kennzeichnung von Chemikalien, das Globally Harmonized System of Classifikation and Labelling of Chemicals (GHS). Aufgrund des wachsenden internationalen Handels und auch des Bedürfnisses nach einem weltweit einheitlichen Sicherheitsstandard, der Tatsache, dass es derzeit verschiedene Systeme zur Kennzeichnung chemischer Stoffe gibt, wird ein einheitliches Kennzeichnungssystem gefordert. Zurzeit sind allerdings noch unterschiedliche Einstufungen und Behandlungen gleicher Stoffe oder Zubereitungen in verschiedenen Ländern derzeit noch an der Tagesordnung. Die Kernpunkte des GHS sind eine einheitliche Kennzeichnung, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Datensicherheitsblatt. Unter dem Kürzel REACH verbirgt sich diese Vereinheitlichung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, d. h. eine Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Darunter wird eine EU-Chemikalienverordnung, die am 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist, verstanden.
Gültig ist diese EU-Verordnung in allen Mitgliedstaaten. Dadurch wird das bisherige Chemikalienrecht harmonisiert und vereinfacht. Der Grundsatz dieses REACH-Systems ist die Eigenverantwortung der Industrie. Ohne Registrierung dürfen zukünftig keine Stoffe in den Verkehr gebracht werden. Jeder Hersteller oder auch der Importeur, der Stoffe in den Geltungsbereich von REACH in den Verkehr bringen will, muss für diesen Stoff eine Registriernummer besitzen.
CSR
Ein weitere Schwerpunkt war das Thema der Coporate Social Resonisbility (CSR). Darunter wird ein Konzept verstanden, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in Ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren, da sie zunehmend erkennen, dass verantwortliches Verhalten zu nachhaltigem Erfolg führt (Grünbuch der EU 2001). Es gilt im Rahmen dieses Konzeptes die 3 Säulen der Ökonomie, der Ökologie und des Sozialem in einer ausgewogenen Balance zu halten. Alle drei Punkte bedingen sich wechselseitig.
Als Leistungsüberprüfung haben wir in dieser Woche im Rahmen einer Gruppenarbeit eine virtuelle Organisation designed, die idealtypisch die Themen aufbereitet hatte. Diese Organisation mit ihren Regelungen und Ausprägung war dann am Samstag zu präsentieren.
Donau Universität Krems (Österreich)
QE 502
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