Startseite » Allgemein »

Verantwortung im Internet der Dinge

Allgemein
Verantwortung im Internet der Dinge

Die Digitalisierung stellt neue Fragen nach Verantwortlichkeiten. Unternehmen müssen ihre Produkte im Hinblick auf Security und Functional Safety bis zur Grenze des Bekannten, Machbaren und Industrieüblichen auslegen, um die Risiken neuer Technologien zu beherrschen.

Vor kurzem wurde der Entwurf der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes veröffentlicht, mit dem autonomes Fahren hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen zulässig werden soll. Damit hofft insbesondere die Automobilindustrie, den Rahmen für Innovationen zu erhalten, um den Konkurrenten aus dem Silicon Valley nacheifern zu können.

Autonomes Fahren ist wie viele der Entwicklungen rund um Digitalisierung, Internet of Things (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI) stark von lernenden Systemen abhängig. Basis hierfür sind Softwarelösungen, die über neurologische Netze durch Eingabe einer Vielzahl von Daten lernen können und auf dieser Basis in der Lage sein werden, Entscheidungen analog derer eines Menschen zu treffen.
Hier muss notwendigerweise die Diskussion beginnen, wer für die Folgen dieser Entscheidungen verantwortlich sein wird. Entscheidet sich das autonome Fahrzeug, zu bremsen statt den retrospektiv richtigeren Weg des Ausweichmanövers zu starten – haftet dann der Halter, der Fahrzeugführer, der Hersteller oder eventuell niemand für den entstehenden Sach- und sogar Personenschaden? Was passiert, wenn der lernende Roboter Bewegungen ausführt, die Menschen gefährden? Ist das noch im Verantwortungsbereich des Herstellers oder doch des Betreibers?
Viele Ideen hierzu werden derzeit diskutiert. So sollen zum Beispiel Roboter eigene Persönlichkeiten haben, damit sie bestraft und in Anspruch genommen werden können, Drohnen eine eigene Kennzeichnung erhalten und der Entwurf zum autonomen Fahren sieht vor, dass doch jederzeit der Fahrer eingreifen können muss.
Produkthaftungsrecht gilt für Toaster ebenso wie für Smart Cars
In allen diesen Themen wird nicht zu Unrecht die Frage nach der Produktverantwortung des Herstellers gestellt, häufig aber mehr aus Interessen- denn aus Rechtssicht dahingehend beantwortet, dass Hersteller nicht haften.
Vielmehr sind Unternehmen nicht nur rechtlich gezwungen, sondern im Übrigen auch wirtschaftlich gut beraten, ihre Produkte im Hinblick auf Security und Functional Safety bis zur Grenze des Bekannten, Machbaren und Industrieüblichen auszulegen und so die Risiken auch neuer Technologien zu beherrschen.
Rechtlich ist die Situation eines Toasterherstellers identisch mit der eines Herstellers von autonomen Fahrzeugen, Smart Cars, Homes oder Grids, selbstlernenden Systemen und den damit ausgerüsteten Produkten. Produkthaftungsrechtlich ist alleine entscheidend, ob das Produkt fehlerhaft ist. Führt der Fehler zu einem Schaden, ist die Haftung des Herstellers gegeben.
Die Feinheit in dieser Diskussion ist die Definition des Fehlers. Rechtlich sehr eindeutig: Produkt bietet nicht die Sicherheit, die (objektiv) erwartet werden kann. Und zwar zum Zeitpunkt seiner Inverkehrgabe.
Im Umfeld neuer Technologien ist diese Einordnung teilweise schwieriger als bei anderen Produkten, aber dennoch möglich. Und es ist eine der Besonderheiten des Produkthaftungsrechts, dass Hersteller die Fehlerfreiheit ihres Produktes nachweisen und nicht der Geschädigte den Fehler.
Verzahnung von Qualitätsmanagement und Legal Quality Management
Faktisch muss also der Hersteller zeigen, dass zu dem Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Gerätes das Produkt fehlerfrei war – und sich der Fehler etwa durch ein fremdes Update erst später eingeschlichen hat – oder dass der Fehler objektiv nicht bekannt war. Das sind die beiden einzigen Möglichkeiten, in solchen Konstellationen die Haftung für die Schäden durch das Produkt abzuwehren.
Es ist im Ergebnis daher auch in neuen Technologien zwingend notwendig, die Produkte bis zu den technisch möglichen Grenzen zu ertüchtigen und die entsprechenden Nachweise zu dokumentieren. Das wird mittel- und langfristig nur den Unternehmen gelingen, die zeitnah eine entsprechende Organisationsstruktur aufbauen und rechtliche Anforderungen in ihre Prozessen integrieren. Hierbei hilft die Verzahnung von Qualitätsmanagement und Recht über ein entsprechendes Legal Quality Management. ■

Alles was Recht ist

Regelmäßige Beiträge
zu rechtlichen Themen liefert Reusch Rechts-anwälte,
Der Autor:
Philipp Reusch
Unsere Whitepaper-Empfehlung


Hier finden Sie mehr über:
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de