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Externer Beauftragter ist sinnvoll

Datenschutzgrundverordnung
Externer Beauftragter ist sinnvoll

Keil hat ein dreistufiges Konzept für einen pragmatischen Umgang mit den neuen Vorgaben zum Datenschutz und den Aufbau eines effizienten und sicheren Systems entwickelt: Ab dem 25. Mai 2018 müssen die EU-Staaten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden. Alle Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragen benennen. Unabhängig davon sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.

Durch den Umgang mit vielen personenbezogenen Daten ist für fast alle Unternehmen das Risiko von Datenschutzverletzungen erheblich, in deren Folge hohe Bußgelder drohen. Deshalb hat Keil ein dreistufiges Konzept entwickelt, bei dem folgende Fragen im Fokus stehen: Juristisch – was ist notwendig? Informationstechnisch – was ist möglich? Organisatorisch – was ist sinnvoll?

Generell ist es sinnvoll, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein interner Mitarbeiter kennt das Unternehmen besser, kann aber in einen Interessenskonflikt geraten, besonders weil der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden kann. Keil hat für Unternehmen Angebote für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Keil, Halle 5, Stand 5433

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