Für die Bewertung von Kalibrierergebnissen von Prüf- und Messmitteln im Kraftfahrwesen bietet die Richtlinie VDI/DKD 5901 Blatt 1 eine Entscheidungsregel. Sie betrifft die Konformitätsaussage und die Erfüllung von Toleranzanforderungen. Für die Bewertung von Kalibrierergebnissen gibt es zwar vorgegebene Toleranzwerte, es existiert jedoch noch keine normative Entscheidungsregel, wie genau die Konformitätsaussage zu treffen ist. Die neue Richtlinie gibt zudem Informationen zu Rekalibrierintervallen und Genauigkeitsanforderungen von Prüf- und Messmitteln im Kraftfahrwesen.
Eine Messung kann nur dann aussagekräftig sein, wenn das Messmittel zuverlässig ist. Um Prozesse und Produkte objektiv und sicher bewerten zu können, muss eine Kalibrierung unter festgelegten Parametern erfolgen. Eine solche Kalibrierung bildet die Basis, auf der Prüfungen, Inspektionen und auch Zertifizierungen zuverlässig aufgebaut und durchgeführt werden können. Dabei spielt die verwendete Messtechnik eine große Rolle. Sie muss den Anforderungen an die messtechnische Rückführung genügen. Auch die Messunsicherheit und deren Festlegung haben einen Einfluss auf die Verlässlichkeit von Prüfprozessen. Die Messunsicherheit entscheidet mit darüber, ob die Normenkonformität eines Prüfgegenstandes gegeben ist. Daher werden für sie klare Regeln definiert, die sich ebenfalls in der VDI/DKD 5901 Blatt 1 finden.
Anwendungsbereich der VDI/DKD 5901 Blatt 1 ist die Festlegung des maximalen Risikos für die Konformitätsbewertung von Prüf- und Messmitteln im Kraftfahrwesen. Die Richtlinie enthält Informationen über die Grenzwerte der Messabweichungen und die Erfüllung von Toleranzanforderungen, sowie die Intervalle, in denen Rekalibrierungen durchzuführen sind.
VDI/DKD 5901 Blatt 1 ist als Grundlagenrichtlinie der in Arbeit befindlichen Richtlinienreihe zu verstehen und kann als als Orientierung bei der Neuerstellung oder Überarbeitung verwandter Verordnungen und Richtlinien dienen. Im Rahmen eines Kooperationsprogramms mit dem VDI kann eine VDI-Prüfmarke zur Darstellung der verwendeten Entscheidungsregel bei der Konformitätsbewertung verwendet werden.