Startseite » Allgemein »

– Compliance Management – Aktualität birgt Risiken!

Alles was Recht ist
– Compliance Management – Aktualität birgt Risiken!

In Europa ändern sich nahezu wöchentlich Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und untergesetzliche Normen, die für Unternehmen relevant sind. Nicht immer sind diese neuen Vorgaben oder Änderungen von einem ähnlichen Aufsehen begleitet wie die RohS – Richtlinie, REACH oder aktuell die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Meine Kollegin beleuchtet in einem weiteren Beitrag die bedeutende, aber umso leiser vorangeschrittene Änderung in der Umwelthaftung.

Die Schwierigkeit an allen Vorhaben der EU oder der nationalen Gesetzgeber ist die rechtzeitige Kenntnis der Normen. Denn so alt die Volksweisheit ist, wahr ist sie damals wie heute: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Unternehmen sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand der Gesetze zu halten. Hierfür gibt es in Teilbereichen Newsletter, Veröffentlichungsorgane oder Ähnliches. Wer diese aufmerksam verfolgt, hat bereits einen guten Schritt in die richtige Richtung getan. Aber hierbei handelt es sich zumeist immer noch nicht um eine systematische Verfolgung der Gesetzgebung. Und nur mit einer systematischen Verfolgung aktueller Normen und Gesetzgebungsverfahren kann ein Unternehmen die Anforderung im Hinblick auf zwei Ziele bestehen:
  • Die gerichtsfeste Organisation im Hinblick auf aktuelle Normen – auch Compliance Management genannt
  • Die präventive Umsetzung anstehender Normen
Beide Ziele sind mit ein und demselben Instrument anzugehen: ein strukturierten Management neuer Normen. Hierzu muss es im Unternehmen oder über externe Berater eine Person geben, die aktuelle Gesetzesvorhaben konsequent verfolgt und die Inhalte im Unternehmen transparent macht.
Bestes Beispiel hierfür ist die sich ändernde Maschinenrichtlinie (MRL). Je nach Herkunft kann man sich zurücklehnen und sich auf den Standpunkt stellen, dass bis zur Umsetzung ja noch lange hin ist. Wirksame Prävention ist dagegen, bereits jetzt die Lieferantenverträge im Hinblick auf Vertragsdauer zu überprüfen und bei Änderung oder Neuabschlüssen die Anforderungen der neuen MRL bereits umzusetzen. Bereits heute können die Vorgaben der technischen Dokumentation auf Änderungspotenziale begutachtet werden, damit man Vorlauf für Änderungen hat. Bereits heute ist eine Begutachtung der internen Prozesse möglich, die sich mit Geltung der MRL in verschiedenen Bereichen ändern können.
Betroffene Unternehmen sind gut beraten, bereits jetzt ein sauberes Projekt auf die Beine zu stellen, das eine Ist-Situation analysiert (Die Ergebnisse werden teilweise überraschen) und dann die Situation der alten MRL mit der neuen MRL vergleicht. Hier ergeben sich zwangsläufig Umsetzungsnotwendigkeiten. Und die sollten in Ruhe im Unternehmen implementiert werden, ohne den Druck einer möglichen Ordnungswidrigkeit zu spüren. Und die MRL ist nur eine der vielen Vorschriften, die sich gerade im Bereich der Inverkehrgabe von Produkten ändern. Achten Sie hier auf eine saubere Erfassung und Umsetzung in Ihrem Unternehmen, um zumindest von dieser Seite haftungsrechtlich abgesichert zu sein.
Die Umsetzung der einzelnen Inhalte ist ja häufig schwierig genug.
Im Übrigen gibt es am Markt mittlerweile verschiedene Softwaresysteme, die eine Erfassung der Ist-Situation und die Einbindung aktueller Normen gewährleisten. Gute Erfahrungen haben wir in der täglichen Arbeit mit einem System eines rheinland-pfälzischen Unternehmens gemacht. Dieses System bietet neben einer visualisierten Bestandsaufnahme aller anlagenbezogenen Daten (Gewässer, Abwasser, Explosionsschutz, sonstige überwachungsbedürftige Anlagen etc.) eine detaillierte und zeitnahe Einbindung von Fristen und die Einbindung neuer Normen. Über dieses Produkt oder marktähnliche Produkte lohnt es sich nachzudenken.
Der Autor Philipp Reusch, teras Rechtsanwälte, Saarbrücken www.teras-anwaltskanzlei.de
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de