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Digitalisierung wirft viele Fragen auf

Rechtliche Aspekte im Qualitätsmanagement 4.0
Digitalisierung wirft viele Fragen auf

Digitalisierung wirft viele Fragen auf
Rechtliche Anforderungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, müssen in eine Prozesslandschaft eingebunden werden Bild: wladimir1804/Fotoli
Die Nutzung von autonomen Systemen und Big Data hat auch aus rechtlicher Sicht große Auswirkungen auf die Unternehmen, die vom Qualitätsmanagement aufgefangen werden müssen. Industrieanwalt Philipp Reusch rät den Firmen zu einem Legal Quality Management, das rechtliche Inhalte integriert.

Qualitätsmanagement hat für Reusch nach wie vor eine wichtige Stellung im Unternehmen. Er sieht in ihm „den sinnvollsten Verbündeten bei der effizienten, aber strukturierten Umsetzung der Vielzahl rechtlicher Anforderungen“. Doch er ist sich sicher, dass Digitalisierung große Auswirkungen auf das Qualitätsmanagement haben wird – auch aus rechtlicher Perspektive.

Um dies zu verdeutlichen, müsse man zunächst darstellen, was Digitalisierung bedeutet. „Es gibt zwei elementare Eckpfeiler, auf denen die Digitalisierung basiert“, erklärt Reusch. „Zum einen sind dies alle Formen von autonomen Systemen. Ich denke dabei etwa an Robotik, Künstliche Intelligenz oder Autonome Fahrzeuge.“

Die andere Säule der Digitalisierung sind für Reusch alle Entwicklungen rund um Big Data. Dazu zählt er das Generieren, das Erfassen und die Analyse von großen Datenmengen. „Auch Industrie 4.0 funktioniert nur, wenn diese beiden Dinge zusammen kommen.“

Wer haftet für Schäden durch autonome Systeme?

Wenn man dies nun aus rechtlicher und Qualitätsmanagement-Sicht betrachtet, ergeben sich laut Reusch „einige spannende Fragen“. „Denn dann muss man sich überlegen, wie man als Nutzer mit diesen autonomen Systemen umgeht“, sagt der Anwalt. Dabei gehe es unter anderem um die Frage „Wie binde ich die Systeme in meine Prozesslandschaft ein?“.

Da nicht auszuschließen ist, dass solche Technologien auch fehlerhaft sein können beziehungsweise die falsche Entscheidungen treffen können, schließen sich weitere Fragen an. „Wer haftet in solchen Fällen eigentlich für den entstandenen Schaden?“, so Reusch. „Der Anwender? Der Hersteller? Oder beide? Oder vielleicht keiner von beiden?“

Auch in Bezug auf Big Data sind rechtliche Fragestellungen zu beachten. Dazu zählen: „Welche Daten hat man überhaupt? Und muss man sich mit diesen beschäftigen?“. Ein Unternehmen müsse zum Beispiel klären, ob es aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht verpflichtet ist, bestimmte Daten zu erfassen, mahnt Reusch.

„Wenn man nun feststellt, dass die Daten zu beachten sind, dann muss man dies auch in einer Prozesslandschaft in irgendeiner Form unterbringen – und zwar rechtssicher“, erklärt Reusch. Das beinhalte unter anderem Anforderungen in Bezug auf den Datenschutz und das Dateneigentum.

Dies ist Aufgabe des Qualitätsmanagements. Häufig laufen aber rechtliche Inhalte und Qualitätsmanagement laut Reusch nebeneinander her.

Der Industrieanwalt empfiehlt daher Unternehmen beides miteinander zu verbinden – in einem so genannten Legal Quality Management. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass rechtliche Inhalte ebenso für Qualität verantwortlich sind wie sämtliche Spezifikationen oder Normen. Dann ließen sich diese auch in einem Qualitätsmanagement-System abbilden, erklärt Reusch. Letztlich lasse sich dann irgendwann die Einhaltung der rechtlichen Inhalte sogar messen. ■


Der Referent

Philipp Reusch

Rechtsanwalt/Attorney-at-Law

Reusch Rechtsanwälte

www.reuschlaw.de


Das Unternehmen

Reuschlaw Legal Consultants berät national und international tätige Unternehmen in über 30 Ländern in den Bereichen Produkthaftung, Produktsicherheitsrecht, Cyber Security und Datenschutz, Rückrufmanagement, Versicherungsrecht, Compliance Management und Vertragsrecht. Der Branchenfokus liegt bei Unternehmen der Maschinenbau- und Automobilzuliefererindustrie, der Konsumgüterindustrie sowie bei Herstellern von Medizin- und Kosmetikprodukten.



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