Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG)
Der technische Fortschritt bringt es mit sich, „daß moderne Produkte für den industriellen sowie privaten Einsatz immer komplexer und leistungsfähiger werden. Parallel dazu werden eben jene Produkte zunehmend anfälliger gegen elektromagnetische Störsignale.
Eine integrale Produktanforderung – somit ein entscheidendes Element der QS – ist die Sicherstellung der Forderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit. Somit stellt sich die Frage für betroffene Unternehmen: Wie läßt sich die geschilderte Tatsache innerbetrieblich umsetzen?
Wesentliches Kriterium einer ökonomisch sinnvollen Vorgehensweise, ist die präventive Konzeption. Das heißt, Produkte, die dem EMVG unterliegen, müssen schon in der Entwurfsphase mit den notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der elektrotechnischen Verträglichkeit versehen werden.
Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure elektronischer Produkte gleichermaßen zur Einhaltung der Schutzanforderungen. Sie müssen nachweisen, daß ein Produkt den Gesetzesanforderungen sowie den einschlägigen Normen entspricht. Dieser Tatsache wird durch das Ausstellen der EG-Konformitätsbestätigung sowie durch Anbringen des CE-Zeichens Ausdruck verliehen.
Ein geeignetes Instrumentarium ist die Implementierung des EMV-Procederes in ein vorhandenes bzw. einzuführendes QM-System. Ein QM-System der Nachweisstufe DIN EN ISO 9001 deckt formal das Kriterium der Entwicklung bzw. Konstruktion (QM-Element 4.4) von Produkten ab. Durch die Erstellung von entsprechenden Verfahrensanweisungen läßt sich das geschilderte Prodcedere optimal in die vorhandene QM-Struktur einarbeiten.
Desweiteren besteht die Möglichkeit der Identifikation und Reproduzierbarkeit der unternehmerischen Verkehrssicherungspflichten wie Produktion, Instruktion, Organisation sowie die Produktbeobachtung als solche. Insbesondere die Pflichten bezüglich der Instruktion (Technische Dokumentationen) haben sich aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes weiter konkretisiert bzw. verschärft.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten in allen Zweifelsfällen die Fachkompetenz entsprechender Beratungsunternehmen sowie der sogenannten EMV-Prüfzentren nutzen, um neue Produkte normgerecht auf Ihre elektromagnetische Verträglichkeit und die Einhaltung der Schutzanforderungen des EMV-Gesetzes zu überprüfen.
A QE 309
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