Startseite » Allgemein »

Füllstandmessung von Flüssigkeiten

Allgemein
Füllstandmessung von Flüssigkeiten

Die Richtlinie VDI/VDE 3519 beschreibt alle gängigen Verfahren zur Messung von Füllständen. Ihre beiden Blätter 1 und 2 wurden unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik vollständig überarbeitet. Füllstandmessungen sind individuelle Aufgabenstellungen. Die Verfahren müssen der jeweiligen Messaufgabe immer genau angepasst sein, damit die Füllstände der relevanten Stoffe unter den gegebenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen richtig erfasst werden. Die Richtlinie erläutert anhand von Tabellen die möglichen Messverfahren für flüssige, stückige, fließ- oder rieselfähige, thixotrope, gallertartige und pastöse Stoffe sowie auch Mischungen aus solchen Stoffen. Unter Füllstandsmessung werden sowohl Verfahren zur kontinuierlichen und quasikontinuierlichen Messung von Füllständen als auch zur Grenzstanderfassung zum Beispiel für Überfüllsicherungen und Trockenlaufschutz verstanden. Trennschichtmessungen werden unter den jeweils beschriebenen Messverfahren mitbehandelt.

Über 100 Abbildungen geben Hinweise zur Funktion und zum Bau der jeweiligen Messgeräte.
Hrsg.: VDI Verein Deutscher Ingenieure, Blatt 1: Oktober 2002 124,30 Euro, Blatt 2: Oktober 2002, 127,80 Euro, Beuth Verlag, Berlin
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de