Spätestens ab 1.1.1999 müssen bei der Entsorgung von nachweispflichtigen Abfällen die neuen Formblätter nach dem KrW-/AbfG verwendet werden. Bei Entsorgungsnachweisen kann z. B. zukünftig auf teure Durchschreibsätze verzichtet werden.
Außerdem kann jetzt ein Entsorgungsnachweis für mehrere Abfälle gleichzeitig geführt werden. Das spart Zeit und Geld.
Damit diese Vereinfachungen optimal genutzt werden können, gibt es ein spezielles Angebot: Das Baustein-Formular-System zum KrW-/AbfG. Hier können alle ab 1999 vorgeschriebenen Formblätter einzeln in Blöcken bezogen und nach Bedarf und Gelegenheit kombiniert werden. Wer sich selbst von den Vorteilen des Bausteinsystems überzeugen will, kann zunächst die Sortimentsmappe Entsorgungsnachweise“ bestellen. Sie enthält eine Auswahl aller neuen Formblätter jeweils in geringer Stückzahl.
A QE 307
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