Mit einem Vergleich zugunsten der Mahr-Gruppe ist ein langjähriger Patentstreit um den Nachbau eines Oberflächenmessgerätes durch den Mitbewerber Hommel zu Ende gegangen. In seinem Urteil hat das Landesgericht Düsseldorf Hommel untersagt, das Vorschubgerät Waveline 20 in der bisherigen Ausführung weiterzubauen und zu vertreiben. Hommel hat sich vertraglich verpflichtet, das Urteil anzuerkennen und Schadenersatz gezahlt.
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