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Produkthaftung und Versicherung in China

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Produkthaftung und Versicherung in China

Produkthaftung und Versicherung in China
Philipp Reusch Reusch Rechtsanwälte, Saarbrücken www.reuschlaw.de
Das Produkthaftungsrecht ist in China in verschiedenen Gesetzen geregelt. Am 01.07.2010 trat zum einen ein neues Delikthaftungsrecht in Kraft, das auch Regelungen zum Produkthaftungsrecht enthält. Zum anderen trat ein neues Produkthaftungsgesetz in Kraft.

Neu eingeführt wurden Produktbeobachtungspflichten sowie Regelungen zum Strafschadenersatz. Letztere gelten für die Fälle, in denen ein Hersteller oder Verkäufer durch den Vertrieb eines fehlerbehafteten Produkts wissentlich schwere Verletzungen oder den Tod eines Dritten verursacht oder mitverursacht. Außerdem existiert die Möglichkeit des Schadenersatzes für Nichtvermögensschäden.

Die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung variieren von den oben erwähnten Schadenersatzzahlungen über die zukünftige Unterlassung der Rechtsverletzung bis hin zu öffentlichen Entschuldigungen.
Das Produkthaftungsgesetzt ist nur auf Produkte anwendbar, die auf dem freien Markt vertrieben werden, ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Erzeugnisse, Bauwerke und militärische Produkte.
Es regelt im Wesentlichen die verschuldensabhängige Haftung des Verkäufers und die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers.
Leider ist nicht klar, wer genau unter den Herstellerbegriff fällt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass nur der Produzent des Endprodukts gemeint ist. Die Teilehersteller und andere Lieferanten können demnach nicht haftbar gemacht werden.
Ein Verkäufer gilt also nicht als Hersteller und haftet nur, wenn ein Produktfehler aufgrund seines Verschuldens vorliegt. Von diesem Grundsatz existiert die Ausnahme, dass er haftet, wenn er weder Hersteller noch Lieferant des Produkts nennen kann.
Hersteller und Händler haften nur dann nicht, wenn sie das Produkt nicht in den Verkehr gebracht haben, der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch nicht vorlag oder nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik bei Entwicklung, Produktion und Vertrieb nicht zu erkennen war.
Das Gesetz kennt drei Kategorien der Fehlerhaftigkeit: fehlerhaftes Design, Produktionsfehler und unzureichende Informationen zu Gebrauch und Funktionsweise des Produkts. Ein Defekt des Produkts liegt vor, wenn es entweder eine Gefahr für die persönliche Sicherheit des Erwerbers oder anderer Personen oder Sachen darstellen oder nicht den nationalen Sicherheitsstandards entspricht.
Als Rechtsfolge sind Personen- und Sachschäden zu ersetzen.
Eine eminent wichtige Neuerung des Gesetzes ist die allgemeine Rückruf- und Warnpflicht durch die chinesischen Behörden. Bisher gab es nur spezielle Rückrufpflichten, die dann eintraten, wenn ein den speziellen Fall regelndes Gesetz vorlag (zum Beispiel das Lebensmittelsicherheitsgesetz im Milchpulver-Skandal).
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