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Qualitätsmanagement unter Druck

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Qualitätsmanagement unter Druck

Als ich 2005 das erste Mal diese Kolumne schrieb, befasste sich der Artikel mit Qualitätssicherungsvereinbarungen und seinen rechtlichen Auswirkungen. Mehr als 13 Jahre und vielen Kolumnen später ist das mein letzter Artikel in dieser Reihe und die Themen haben sich deutlich verändert.

Sicherlich sind Fragestellungen rund um QSV, Anerkennung von PPM–Grenzen und ihre Auswirkungen auf Gewährleistung und Regress und andere originäre Themen des Qualitätsmanagements (QM) noch relevant. Aber die meisten Unternehmen gehen hiermit stabil rechtssicher um und neue Entwicklungen sind nur wenige zu beobachten.

Allerdings hat sich das gesamte Umfeld geändert, in dem QM stattfindet und in dessen Licht man QM auszurichten und zu betrachten hat. Die Geschehnisse rund um die Emissionsprobleme bei Kfz geben ein eindeutiges Bild weit über die Branchengrenzen der Automobilindustrie hinaus, wo die Aufgaben des QM künftig liegen müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen rund um das Produkt – sei es aus Produktsicherheitsrecht, Stoffrecht wie Chemikalienrecht oder auch aus umweltrechtlichen Regelungen – sind nicht mehr voluntativer Beifang unternehmerischer Betätigung. Die Ereignisse rund um Dieselgate sind nur die Spitze eines Eisberges, der massiven Druck auf Unternehmen jeder Branche macht, die Produkte herstellen und/oder vertreiben.

Der rechtliche Rahmen für diese Produkte ist komplex, vielfältig und nicht zentral geregelt. Die frühere Herangehensweise, solche Themen durch eine Person irgendwann gegen Ende des Konstruktions- oder Vertriebsprozesses punktuell je nach individueller Risikowahrnehmung abklären zu lassen, ist erratisch und folgenschwer.

Nur systemische Vorgehensweisen werden der Komplexität und Risikoneigung dieser Themen gerecht. Hierin liegt die zukünftige Berechtigung des Qualitätsmanagements. Im Kern geht es dabei darum, die rechtlichen Anforderungen an ein Produkt und dessen Vertrieb als Qualitätsmerkmale zu erkennen und ihre Umsetzung prozessfähig im Unternehmen zu implementieren.

Hierzu gehören in einem ersten Schritt eine risikobasierte Bewertung der Produkte und der auf sie anzuwendenden rechtlichen Regelungen und im zweiten Schritt eine Implementierung der Inhalte der regulatorischen Anforderungen in der Prozesslandschaft der Unternehmen. Nur infolgedessen wird eine generische Abarbeitung der Inhalte in dokumentierter rechtssicherer Form möglich sein, die auch bei Änderungen der Anforderungen eine zielgerichtete Änderung der Prozessbestandteile ermöglicht.

Dieses System wird notwendig sein, um auch aus Managementsicht eine Haftungsminimierung darstellen zu können, die gegenüber Staatsanwaltschaften, Behörden und gegenüber den Gesellschaftern des eigenen Unternehmens notwendig sein wird.

Die in der Vergangenheit häufig zu beobachtende Tendenz, derlei Inhalte über eine einzige beauftragte Person – sei es Produktsicherheitsbeauftragter oder Inhouse-Counsel – abzuhandeln, war schon seinerzeit ineffektiv und wird es in Zukunft nicht mehr geben können. Die Umsetzung solcher Themen erscheint mir originär im Auftrag des Qualitätsmanagements zu liegen, die über die Methodik und die Querschnittskompetenz verfügen.

Ohne die Implementierung wirksamer Systeme der oben beschriebenen technischen Compliance werden die öffentlichkeitswirksamen Fälle rund um die Abschalteinrichtungen auch außerhalb der Automobilbranche keine Einzelfälle bleiben und Bußgelder und Strafen gegenüber Firmen und handelnden Personen signifikant ansteigen. Die Herausgabe stumpfer Richtlinien im Unternehmen ohne systemische Verortung in der Prozesslandschaft des Unternehmens wird hierzu nicht ausreichen. ■


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Der Autor:

Philipp Reusch

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