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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): IntegrityNext und BME ziehen Zwischenbilanz

Ein Jahr Lieferkettengesetz: Integritynext und BME ziehen Zwischenbilanz
Sorgfaltspflichten fordern die Unternehmen

Nach dem ersten Jahr des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) ziehen Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden eine mäßig positive Bilanz. Laut Studie von Integritynext und dem Branchenverband BME stellen zeitlicher und organisatorischer Aufwand, Transparenz sowie Datenqualität die größten Herausforderungen bei der Umsetzung dar.

Unternehmen sehen einen bedeutenden Hebel für mehr Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette. Das gaben 66 % der Befragten im Rahmen einer Studie an, die Integritynext, ein Cloud-Lösungsanbieter für das Management von Nachhaltigkeit in der Lieferkette, gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) veröffentlicht hat. Darin wurden insgesamt 244 Unternehmen, darunter vorwiegend Mitgliedsunternehmen des BME, zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) befragt. In der mittlerweile dritten Ausgabe der Studie konnten die Unternehmen zum ersten Mal von ihren praktischen Erfahrungen mit dem Gesetz berichten.

Das LKSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entlang der gesamten Lieferkette zu etablieren. Es regelt umfangreiche Sorgfalts- und Berichtspflichten der Unternehmen bezüglich ihrer Lieferkette. Dem Gesetz unterliegen seit dem 1. Januar 2023 alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3000 im Inland Beschäftigten, seit dem 1. Januar 2024 nun auch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden.

Bilanz: Gute Erfahrungen überwiegen

Bisher ziehen Unternehmen eine mäßig positive Bilanz zum ersten Jahr des Gesetzes. Mit Kernelementen wie dem Aufbau eines Risikomanagementsystems (58 %) und der Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (41 %) bei allen direkten Lieferanten haben die bereits 2023 betroffenen Unternehmen gute beziehungsweise sehr gute Erfahrungen gemacht. 38 % aller befragten Unternehmen geben außerdem an, das LKSG helfe ihnen signifikant dabei, Nachhaltigkeit im Unternehmen und der Lieferkette in der Praxis voranzutreiben.

Schwierigkeiten sehen bereits betroffene Firmen jedoch vor allem in Bereichen wie dem Ergreifen von Abhilfemaßnahmen zur Risikominimierung und bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern. Weniger als ein Drittel (30 %) der Befragten gab an, damit gute bis sehr gute Erfahrungen gesammelt zu haben. Mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern haben lediglich 14 % gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies könnte daran liegen, dass es für Unternehmen zunehmend schwierig ist, Transparenz über unmittelbare Lieferanten hinaus zu gewinnen.

Risikomanagementsysteme sind unerlässlich

Um die Lieferkette monitoren zu können, benötigen Unternehmen ein funktionierendes Risikomanagementsystem für ESG-Belange (Environmental, Social and Governance). Mittlerweile geben 80 % der Befragten an, ein solches System in Planung oder bereits implementiert zu haben. 2021 lag diese Zahl noch bei 57 %.

Das Monitoring der Lieferkette ist jedoch komplex. Deshalb nutzen 84 % der Unternehmen Softwarelösungen, um beispielsweise Daten-Risikoanalysen durchzuführen oder Reportings zu erstellen. 88 % der Softwarenutzer setzen dabei auf das Know-how von Drittanbietern.

Trotz aller Bemühungen beschränken sich Einblicke in die Lieferkette bisher oft auf direkte Zulieferer. Der Überblick über die gesamte Lieferkette bleibt eine Herausforderung, da komplexe Lieferkettenbeziehungen oftmals die notwendigen Einblicke erschweren. Insgesamt haben mehr als drei Viertel der Befragten (76 %) zumindest teilweise Transparenz über ihre direkten Zulieferer. Allerdings ist zu bedenken, dass bedeutende Nachhaltigkeitsrisiken wie Zwangs- oder Kinderarbeit in vielen Branchen auf den untersten Lieferkettenebenen zu verorten sind.

Für Unternehmen mit 3000 oder mehr Mitarbeitenden stellt zudem die Qualität der benötigten Daten eine große Herausforderung dar (50 %). Daneben sehen Unternehmen zeitlichen und organisatorischen Aufwand als die größten Hürden bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Besonders überraschend: Nur ein Zehntel der bereits betroffenen Unternehmen nimmt die Berichterstattung als Herausforderung wahr. Kosten und budgetäre Fragen nennen nur 13 % als negativen Aspekt.

Doch auch Unternehmen, die vor der Umsetzung des LKSG stehen, haben noch großen Handlungsbedarf. So fühlen sich nur 22 % von ihnen gut oder sehr gut vorbereitet, regelmäßige Risikoanalysen ihrer unmittelbaren Zulieferer durchzuführen. Nur ein Viertel der zukünftig betroffenen Unternehmen sehen der geforderten Dokumentation und Berichterstattung gut bis sehr gut vorbereitet entgegen. Hier gilt es Unternehmen aus den Erfahrungen anderer lernen zu lassen und die richtigen Tools und Prozesse rechtzeitig einzuführen.

„Die Zahlen belegen, dass wir in der Umsetzung des LKSG schon viel erreicht haben. Unternehmen brauchen aber weiterhin Hilfestellung, um das volle Potenzial ihrer Lieferkette nachhaltig und sicher ausschöpfen zu können“, betont BME-Hauptgeschäftsführerin Dr. Helena Melnikov. Während unmittelbare Lieferanten bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten schon gut vorankämen, bestehe bei den mittelbaren Zulieferern aber noch großer Handlungsbedarf.


Über die Studie

Die schriftliche Online-Umfrage wurde im Zeitraum von September bis Ende Oktober 2023 durchgeführt und richtete sich in erster Linie an die Mitgliedsunternehmen des BME. Der Schwerpunkt lag auf Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe und technologieintensiven Branchen, die häufig besonders komplexe Lieferketten aufweisen. Knapp ein Drittel der 244 teilnehmenden Firmen hat über 3000 Angestellte und fällt somit seit dem 1. Januar als erste Gruppe unter das LKSG. Über ein Drittel umfasst zudem Unternehmen mit 1000 bis 3000 Mitarbeitenden, für die das LKSG erstmalig seit dem 1. Januar 2024 gilt. Die übrigen Unternehmen mit weniger als 1000 Angestellten sind nicht direkt vom LKSG betroffen.

Die komplette Studie kann bei Integritynext angefordert werden unter:

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