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Das Produkt im Visier

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Das Produkt im Visier

Die Produktüberwachung ist eine Pflicht eines jeden Herstellers. Die Digitalisierung bietet dafür neue Überwachungsmöglichkeiten, von denen er Gebrauch machen sollte. Die große Menge an verfügbaren Daten hilft nicht nur in Haftungsfragen, sondern bietet auch Optimierungspotenzial.

Die gesetzlichen Herstellerpflichten enden nicht mit dem Inverkehrbringen des jeweiligen Produkts, sie gehen deutlich darüber hinaus. Es ist die Pflicht des Herstellers, das Produkt im Feld dahingehend zu beobachten, ob sich bei der Verwendung unbekannte Risiken zeigen – und, sollte das der Fall sein, alles Notwendige dafür zu tun, um Dritte vor Schäden zu bewahren.

Wie er das macht, muss er im Einzelfall bewerten. Die Maßnahmen können reichen von der reinen Information über eine Gefahr bis hin zum Rückruf.

Diese Verpflichtung und somit auch die seitens des Herstellers zur Vermeidung einer Haftung anzusetzenden Maßnahmen sind jedoch stets vor dem Hintergrund des tatsächlich (technisch) Realisierbaren und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu bewerten. Die Digitalisierung in Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Nutzung der Produkte führt nicht nur zu immensen Mengen an Daten, sondern generell zu völlig anderen Überwachungsmöglichkeiten als noch zu deutlich „analogeren“ Zeiten.

Viele Daten mit wenig Aufwand

Mit den Datenverfügbarkeiten verschiebt sich nicht nur die Achse des technisch Realisierbaren, sondern auch die der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Vom Excel-Filter über Datacrawler, die öffentlich zugänglichen Websites nach Schlagwörtern durchsuchen, bis hin zur komplexen QM-Software: Im Jahr 2020 sind auch mit relativ wenig Aufwand viele Informationen nicht nur verfügbar, sondern auch auswertbar.

Das beginnt mit Gewährleistungsdaten aus dem Feld, geht über Fehlermeldungen in der Anwendung und hört eben nicht schon auf bei Bestellmengen für Ersatz- und Anbauteile – die Quellen für Informationen sind teilweise enorm ergiebig. Ob und inwieweit der jeweilige Hersteller in der (Zu-)Lieferkette an derart wichtige Daten kommt, ist nicht pauschal zu beantworten. Das hängt im Einzelfall sowohl von gesetzlichen Vorgaben als auch von vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden und Dritten an. Hier gilt es, schlau zu agieren, und entsprechende Systeme auf- und umzusetzen.

Die deliktische Produkthaftung ist im Grunde auf eine ausreichende Sorgfalt des Herstellers ausgerichtet. Unterschreitet er ein zumutbares Niveau und realisiert sich eine deswegen nicht erkannte oder nicht (versucht) behobene Gefahr, dann haftet er.

Insofern ist es nicht nur Pflicht, sondern auch schlau, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Gegenteil – womöglich kann mit relativ viel Aufwand zu Beginn ein System geschaffen werden, das im Nachgang erhebliches Potenzial hat und nicht nur den Beobachtungspflichten genüge tut, sondern auch bei der Entscheidungsfindung hilft. Hinzu kommt, dass derartige Systeme oft einen gern gesehenen Daten-Beifang mit sich bringen, der abgesehen von der verringerten Produktgefahren erhebliches Optimierungspotenzial im Einkauf oder im Vertrieb bietet.

Wichtig ist, dass die Themen Produktsicherheit und -haftung und damit auch die Produktbeobachtung „Chefsachen“ sind: Den Geschäftsleitungen obliegen gegenüber den von ihnen geführten Gesellschaften im Falle etwaiger Gefahren sogenannte Organisations- und Überwachungspflichten. Es ist Aufgabe des Managements, Schaden von der Gesellschaft abzuhalten – und damit auch für eine ausreichende Handhabe der vorgenannten Themen zu sorgen. ■


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Der Autor:
Daniel Wuhrmann

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