Inhaltliche Anforderungen an einen Energieaudit-Bericht entsprechend DIN EN 16247–1 (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2863):
Der genaue Inhalt des Berichts muss dem Anwendungsbereich, dem Ziel und der Gründlichkeit des Energieaudits entsprechen. Der Bericht des Energieaudits muss enthalten:
1. Zusammenfassung:
- a) Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz;
- b) vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm.
2. Hintergrund:
- a) allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor und die Energieauditmethodik;
- b) Kontext des Energieaudits;
- c) Beschreibung des/der auditierten Objekte(s);
- d) relevante Normen und Vorschriften.
3. Energieaudit:
- a) Beschreibung des Energieaudits, An- wendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrahmen und Grenzen;
- b) Informationen zur Datenerfassung:
aa) Messaufbau (aktuelle Situation);
bb) Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte davon gemessen und welche geschätzt sind);
cc) Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate, soweit solche Unterlagen vorgeschrieben sind.
c) Analyse des Energieverbrauchs;
d) Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
4. Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz:
- a) vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablaufplan für die Umsetzung
- b) Annahmen, von denen bei der Berechnung von Einsparungen ausgegangen wurde, und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen;
- c) Informationen über anwendbare Zu-schüsse und Beihilfen;
- d) geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse;
- e) mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen;
- f) Mess- und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden sind.
5. Schlussfolgerungen
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