Ketten haben neben ihrer Einsatzfunktion meist auch noch sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen, wie dies z.B. bei Gerüst-, Förder-, Last- und Anschlagketten der Fall ist. Hier kann und darf man das Risiko eines Bruches nicht eingehen. So ist nach VBG 9 a der Unfallverhütungsvorschrift in § 40 eine zerstörungsfreie Prüfung auf Längung vorgeschrieben und in dreijährigem Intervall ist auch eine Überprüfung auf Rissfreiheit durchzuführen. Für diese Rissprüfung hat sich das Magnetpulverprüfverfahren als recht unkompliziertes und leicht durchzuführendes Verfahren erwiesen. Neben der Sicherheit, Risse zuverlässig zu erkennen, bietet es einen hohen Grad an Wirtschaftlichkeit, da die Prüfung mit mobilen Einrichtungen außerhalb stationärer Prüflabors durchführbar ist.
Neben einer mobilen Kettenprüfeinrichtung für den Werkstatteinsatz und einer tragbaren Variante, welche steckbar in einem Kofferraum Platz findet, gibt es jetzt auch eine fahrbare Kompaktausführung. Sie ist ideal für den Transport in Servicefahrzeugen geeignet. Dieses Kettenprüfgerät ist komplett auf einem fahrbaren Wagen montiert und besteht aus Hochstromerzeuger, Prüfflüssigkeitspumpe, Magnetisierungsspule Ø 350 mm, Ringdusche zum Benetzen der Kette mit der Magnetpulversuspension, sowie einer Hand-UV-Leuchte.
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