An Doppelbodenplatten muß produktionsbegleitend die zulässige Belastbarkeit nach RAL überwacht werden. Dieses Prüfverfahren verlangt, daß die zu prüfenden Platten – analog ihrer späteren Verwendung – auf vier Stützen aufliegen. An verschiedenen Stellen der Platte wird die vorgeschriebene Prüflast mit einem definierten Prüfstempel aufgebracht.
Hinzu kommen 3-Punkt-Biegeversuche an diversen Platten, sowie Zugversuche an Streifenproben mit einer Dicke bis zu 40 mm.
Ein großer, auf zwei Lineareinheiten geführter Prüftisch dient hier zur Aufnahme der Stützen und Biege-Auflager. Der Prüftisch kann ganz nach vorne oder hinten aus dem Belastungsrahmen herausgefahren werden. Das Be- und Entladen mit den Prüflingen kann durch eine Person oder auch automatisiert erfolgen. Der Kraftaufnehmer ist mit einer Verschiebeeinrichtung an der Fahrtraverse angebaut. Durch die freie Positionierbarkeit des Prüftisches (y-Achse) und des Kraftaufnehmers (x-Achse) kann bei der Prüfung von Doppelbodenplatten nach RAL mit dem Belastungsstempel an jeder beliebigen Position auf dem Prüfling schnell und reproduzierbar geprüft werden.
Mit der Biegeeinrichtung werden an Trocken-Estrichplatten mit einer max. Breite von 1200 mm und einer max. Stützweite von 1400 mm Biegeversuche durchgeführt. Mit den verschiebbaren Biegeauflagern ist die Stützweite einstellbar.
Für die Durchführung von Belastungsversuchen an Doppelbodenplatten werden die Biegeauflager einfach am Rand des Prüftisches positioniert.
Neben den genannten Sonderprüfeinrichtungen kann mit wenigen Handgriffen die Prüfmaschine für Zugversuche umgerüstet werden. Die Prüfnebenzeiten sind auf ein Minimum reduziert.
– QE 502
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