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Produktcompliance ist Chefsache

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Produktcompliance ist Chefsache

Die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Produktanforderungen muss im Unternehmen höchste Priorität haben – auch wenn das Schaffen entsprechender Prozesslandschaften und dafür verantwortlicher Positionen aufwändig ist. Das Thema ist firmenübergreifend und klare Managementaufgabe.

„Produktcompliance“ als Oberbegriff für die produktseitige Erfüllung aller rechtlich relevanten Anforderungen ist eines der immer stärker in den Fokus rückenden Themen in den produzierenden Industrien. Sei es aufgrund des Bekanntwerdens von „Skandalen“ rund um Produkte, die nicht gesetzeskonform oder gar unerlaubt gefährlich sind, oder sei es aufgrund von Forderungen des Marktes – zum Beispiel in Form entsprechender Regelungen in industrietypischen Qualitätsmanagementstandards wie der IATF 16949 und der ISO 9001 oder in Lastenheften der Kunden, die oft verschiedene Rechtsordnungen einbeziehen.

Das Thema als solches ist nicht neu, die aktuell diskutierten Ansätze hingegen schon: Gefordert werden oftmals unternehmensübergreifende Prozesslandschaften zur Absicherung der Produktkonformität, inklusive speziell ausgebildeter und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteter Personen im Unternehmen, wie zum Beispiel der so genannte „Produktsicherheitsbeauftragte“ oder nunmehr der „Product Safety & Conformity Representative“ (PSCR) – beide in der Welt des Verbandes der Deutschen Automobilwirtschaft (VDA) seit wenigen Jahren en vogue.

Komplexe Systeme haben Vorteile

Spricht man dieses durchaus spannende Thema in Vorträgen und Workshops an, wird oft mit etwas Ungemach reagiert – vor allem im Hinblick auf die (vermutet) schier unendliche Menge an zu beachtenden Inhalten, die Komplexität der Prozesslandschaften und die Überforderung der eigenen Organisation. Auch wenn man diese Bedenken in einzelnen Punkten nachvollziehen kann, so kommt man nicht umhin, die Unumgänglichkeit einer Basisstruktur, aber auch die Vorteile komplexer Systeme zu sehen:

Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Markt des Inverkehrbringens des jeweiligen Produktes ist in der Regel – unabhängig von der Rechtsordnung – zwingende Marktzugangsvoraussetzung und damit schlicht ein unüberwindbares, gesetzliches Muss. Zudem kann auch der Abnehmer der eigenen Produkte durchaus ohne explizite Vereinbarung erwarten, dass das ihm gelieferte Produkt zumindest in der Abgabe- und Zielrechtsordnung marktfähig ist. Ist es das nicht, drohen zumindest Gewährleistungsansprüche.

Bei Serienschäden oder gar Rückrufen kann dies zu erheblichen Schäden und Kosten führen, die mit einem präventiv arbeitenden System weniger wahrscheinlich werden. Gleiches gilt für Aktionen der Marktüberwachungsbehörden, die bei nicht konformen Produkten aktiv werden können.

Die dauerhafte Überwachung des eigenen Produktes im Markt und die umgehende Reaktion auf sich einstellende, vorab nicht bekannte oder erkannte Gefahren ist ebenfalls ein gesetzlich gefordertes Verhalten eines jeden Herstellers. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist dies eine zu erfüllende Pflicht, deren Nachweis oftmals wichtiger Schutzschild bei der Verteidigung etwaiger Haftungsansprüche ist. Zudem darf nicht übersehen werden, dass die permanente Sicherstellung der Erfüllung gesetzlicher sowie behördlicher Produktanforderungen durchaus ein vermarktbarer Wettbewerbsvorteil sein kann.

Es lässt sich festhalten: Das Sicherstellen der Einhaltung gesetzlicher Produktanforderungen kann und darf nicht unterpriorisiert werden, im Gegenteil. Diese Themen, die daraus abgeleiteten Pläne und die Freigabe der für die folgenden Schritten notwendigen Ressourcen sind klar Managementaufgabe.

Die Produktcompliance wird oft in der Qualität aufgehängt, wo das Thema durchaus gute thematische wie personelle Anknüpfungspunkte hat. Die Gewichtigkeit der Q-Bereiche wird dadurch wieder einmal unterstrichen. Doch man wird bei der Planung nicht umhinkommen, die Q-Insel zu verlassen und die der Entwicklung, des Einkaufs, des Vertriebs, der Produktion und des Rechts anzusteuern, will man diese spannende Aufgabe „ordentlich“ angehen. ■


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Der Autor: Daniel Wuhrmann

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