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Produkthaftung, Produktsicherheit und Betriebsanleitungen

Alles was Recht ist
Produkthaftung, Produktsicherheit und Betriebsanleitungen

Prävention und rechtssichere Umsetzung

Im Rahmen der Produkthaftung kommt dem Bereich der Instruktion des Nutzers eine erhebliche Bedeutung zu. Das hat zwei Gründe:
  • Zum einen weist die Betriebsanleitung eines Produktes die vorhergesehene Verwendung aus.
  • Zum anderen schützt die Betriebsanleitung den Nutzer vor den Restgefahren des als solchen sicheren Produktes
Die vorhergesehene Verwendung ist für die Sicherheit eines Produktes von erheblicher Bedeutung. Ein Hersteller muss für diesen Bereich die Sicherheit des Produktes sicherstellen. Je genauer also festgehalten ist, wofür ein Produkt verwendet werden darf – und auch, wofür eben nicht, desto mehr ist die Produkthaftung auf diesen Bereich beschränkt.
Neben dem Verwendungszweck fällt der Betriebsanleitung aber auch die Aufgabe zu, Restgefahren bei der Benutzung auszuschließen. Dementsprechend müssen Betriebsanleitungen in verständlicher Art und Weise auf die Risiken bei der Benutzung hinweisen. Es gibt in Europa allerdings zurzeit keine einheitliche Norm, die das Thema Erstellung von Betriebsanleitungen ausreichend und ausführlich behandelt. Um hier eine rechtssichere Betriebsanleitung zu erstellen, muss ein Unternehmen daher in vielen Normen oder Verbandsempfehlungen suchen. Beispiele sind unter anderem EN 61029–1 (Transportable motorbetriebene Elektrowerkzeuge), DIN EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) oder Ähnliches. Das alles wird den Hersteller des Produktes aber nicht davon entlasten, die Betriebsanleitung als Abschluss des Risikobewertungsverfahrens auf die spezifischen Gefahren seines Produktes hin zu erstellen.
Wenn eine Betriebsanleitung einmal erstellt ist, enden damit nicht die Verpflichtungen des Herstellers. Denn im Zuge der von der Rechtsprechung geforderten Marktbeobachtung ergeben sich hinsichtlich des Nutzerverhaltens regelmäßig neue Erkenntnisse. Diese sind nicht nur konstruktiv oder über Schutzmaßnahmen am Produkt zu lösen, sondern teilweise auch über eine Änderung der Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung ist demnach dynamisch. Verändert sich das Nutzerverhalten und damit die Verwendung des Produktes oder aber der Stand von Wissenschaft und Technik, muss geprüft werden, ob Auswirkungen auf die Betriebsanleitung vorliegen.
Die große Kunst innerhalb eines Unternehmens ist die Abstimmung der Bereiche Vertrieb / Reklamationsmanagement und Konstruktion / technische Dokumentation. Eine reine Reklamationsabwicklung im Hinblick auf die Gewährleistung ist ein erhebliches Risiko im Bereich Produkthaftung. Denn die Reklamation als solche bietet häufig die einzige Schnittstelle zum Feld in der Frage, wie wird unser Produkt von wem wo benutzt. Wenn diese Fragen rechtssicher in der Betriebsorganisation ausgewertet werden sollen, muss eine Schnittstelle zum konstruktiven Bereich aufgebaut sein. Nur dann lässt sich in diesem Bereich das Risiko eines Produkthaftungsschadens minimieren.
Der Autor Philipp Reusch, teras Rechtsanwälte, Saarbrücken www.teras-rechtsan waelte.de
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