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Rücknahme und Entsorgung elektrischer Messgeräte

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Rücknahme und Entsorgung elektrischer Messgeräte

Ab März 2006 müssen laut neuem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) alle ab dann verkauften Elektrogeräte in Deutschland vom Hersteller oder Vertreiber später kostenlos zurückgenommen und umweltverträglich entsorgt werden. Diese Regelung betrifft auch netz- oder batteriebetriebene Messgeräte.

Als bundesweit erster Anbieter von Längenmesstechnik wurde jetzt die Mitutoyo Messgeräte GmbH vom zuständigen Elektro-Altgeräte-Register (ear) für den business-to-business-Sektor registriert und mit der entsprechenden Zulassung bedacht. Die Bestätigung des ear erforderte auch, dass die in Deutschland ausnahmslos als gewerblich eingesetzt geltenden Mitutoyo-Messgeräte im Rahmen eines individuellen Rücknahmesystems zuverlässig und umweltfreundlich entsorgt werden. Die Voraussetzungen dafür werden von Mitutoyo in Zusammenarbeit mit einem führenden Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen flächendeckend geschaffen, wobei auf Wunsch sogar die Demontage großer Systeme beim Kunden vor Ort möglich ist. Sämtliche in Europa ab 24. März 2006 angebotenen elektrisch betriebenen Mitutoyo-Messgeräte werden eine entsprechende Kennzeichnung tragen und können dann kostenfrei über das individuelle Rücknahmesystem entsorgt werden. Parallel wird auch auf den Geschäftspapieren des Unternehmens die WEEE-Registriernummer zu finden sein.
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