Startseite » Top-News »

So fordert das neue Gesetz das Lieferantenmanagement

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
So hilft Qualitätsmanagement beim Lieferkettengesetz

So hilft Qualitätsmanagement beim Lieferkettengesetz
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, in ihrer Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Bild: j-mel/stock.adobe.com
Durch das Lieferkettensorgfaltsgesetz wächst der Druck auf Unternehmen, die Nachhaltigkeit bei ihren Lieferanten zu überwachen. Qualitätsmanagement-Software bietet viele Funktionen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Daneben stellen Web-Plattformen das Lieferanten-Assessment als Service bereit.

» Markus Strehlitz

Transparenz in die Lieferketten zu bringen, ist aus vielen unterschiedlichen Gründen für Unternehmen wichtig. In einem knappen Jahr wird noch ein weiterer hinzukommen. Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LKSG) in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Firmen tragen somit Verantwortung, ihre Lieferkette unter den entsprechenden Aspekten zu managen.

Diese Sorgfaltspflicht bezieht sich dabei auf die gesamte Lieferkette. Diese „umfasst alle Schritte, die im Inland und im Ausland zu der Herstellung eines Produktes oder zu der Erbringung einer Dienstleistung notwendig sind. Dazu zählen auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen“, schreibt Sepinaz Kuska, Leiterin des Fachbereichs Managementsysteme bei TÜV Rheinland Consulting, in einem Blogbeitrag für den CAQ-Anbieter Böhme & Weihs.

Das Gesetz gilt zunächst nur für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000. Ab 2024 müssen dann auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern die Anforderungen erfüllen.

Doch unabhängig von der Größe gibt es für kein Unternehmen einen Grund, noch zu warten. Rechtsanwalt Daniel Wuhrmann hat schon im vergangenen Jahr in seiner Kolumne für Quality Engineering geschrieben, dass es fatal sei, die Umsetzung von Corporate Social Responsibility im eigenen Unternehmen und vor allem auch bei den wirtschaftlichen Partnern nicht umgehend zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten. Denn auch wenn die Regelung das eigene Unternehmen nicht unmittelbar trifft, weil etwa die Mitarbeiterzahl unter dem Schwellenwert liegt, wird wohl jede Firma mit dem Gesetz in Berührung kommen. Denn die betroffenen Unternehmen würden ihr gesamtes wirtschaftliches Umfeld in die Umsetzung der vorgegebenen Bedingungen einbinden, so Wuhrmann.

Zu den Sorgfaltspflichten zählt unter anderem die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements beziehungsweise die Anpassung des bestehenden Risikomanagements an das LKSG. Dieses ist laut Kuska in allen Geschäftsabläufen zu verankern, welche die Risikominimierung beeinflussen können – etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf. Die Risikoanalyse und die daraus abzuleitenden Präventionsmaßnahmen müssen spezifisch für die Lieferkette sein. „Standardlösungen gibt es nicht“, so Kuska. Ziel eines solchen Risikomanagements ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und die Sachverhalte zu bearbeiten, die sie verursacht haben.

Durch das LKGS gewinnt auch das Lieferantenmanagement noch mehr an Bedeutung. Die richtige Auswahl, Bewertung und Qualifizierung der Lieferanten wird entscheidend, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen die Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit erfüllt. Angesichts wachsender Komplexität der Lieferketten stellt dies aber auch eine Herausforderung dar.

Zentrale Rolle des
Qualitätsmanagements

Eine wichtige Rolle, um diese zu bewältigen, wird das Qualitätsmanagement (QM) spielen. Durch seine zentrale Rolle ist es bestens geeignet, alle Daten zum Thema Nachhaltigkeit zusammenzuführen – inklusive denen zur Lieferkette.

Dieser Ansicht sind auch die Experten beim CAQ-Software-Hersteller Babtec. Normative und gesetzliche Anforderungen fänden im Qualitätsmanagement längst Berücksichtigung, heißt es auf der Website von Babtec. „Die Risikoeinschätzung, mittels derer potenzielle Risiken frühzeitig aufgedeckt werden, der Onboarding-Prozess eines Lieferanten sowie die Überprüfung dessen wirtschaftlichen Handelns sind nur einige Beispiele.“

Software-Lösungen für das Qualitätsmanagement bieten bereits eine ganze Reihe von Modulen, um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden. Sie bieten etwa Funktionen für das regelmäßige Auditieren der Lieferanten und ein strukturiertes Lieferanten-Onboarding.

Auch die Lieferantenbewertung lässt sich mit entsprechender Software umsetzen. So stellt zum Beispiel Babtec ein Lieferanten-Cockpit bereit, mit dem sich Lieferanten bewerten und klassifizieren lassen. Dieses helfe dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, die Qualität von und Beziehungen zu Lieferanten gezielt weiterzuentwickeln und Mehrkosten durch eine unzureichende Lieferanten-Performance zu vermeiden, heißt es von Herstellerseite. Die Ergebnisse der Bewertungen werden dem Lieferanten zur Verfügung gestellt. Gemeinsam lassen sich dann Maßnahmen zur Optimierung definieren.

Weltweites Netz spricht
für Cloud-Software

Laut Lutz Krämer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Babtec, sollte die eingesetzte Software aber auch die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette wirkungsvoll unterstützen. Das beinhaltet zum Beispiel Möglichkeiten, Qualitätsaufgaben wie Warenprüfungen und Reklamationen gemeinsam mit den Geschäftspartnern bearbeiten zu können. „Aus dem klassischen Kontrollsystem einer Lieferantenbewertung erwächst so ein systematischer Austausch über Entwicklungsmöglichkeiten für beide Partner“, so Krämer.

Da sich das Lieferantennetz der meisten Unternehmen über den gesamten Globus erstreckt, sind auch Software-Lösungen gefordert, die eine weltweiten Zugriff erlauben. Das spricht für den Einsatz von Systemen aus der Cloud. Die Anbieter von Qualitätsmanagement-Software haben entsprechende Angebote entwickelt.


Noch viel zu tun in der Autoindustrie

Für 89 % der Automotive-Unternehmen gelingt eine nachhaltige Lieferkette nur mit dem Austausch ökologischer Daten. Doch noch mangelt es an der entsprechenden Zusammenarbeit mit vielen Lieferanten. Weniger als die Hälfte der Unternehmen sagt, dass die Zulieferer sie aktiv beim grünen Wandel unterstützen. Das sind Ergebnisse der Studie „Green Transformation in der Automobilindustrie“, für welche die Unternehmensberatung Staufen 250 Unternehmen aus der Automobilindustrie in Deutschland befragt hat.

Vier von zehn Unternehmen berücksichtigen bei den ökologischen Belastungen bereits die Emissionen der vorgelagerten Lieferkette. Allerdings ist mehr als die Hälfte der Firmen nicht bereit, für eine ökologisch nachhaltigere Beschaffung auch höhere Kosten in Kauf zu nehmen. „Bei den Lieferanten spitzt sich durch den grünen Wandel die Lage weiter zu“, sagt Markus Riegger, der im Vorstand von Staufen den Automotive-Sektor verantwortet. „Sie müssen nicht nur die Übergangsphase vom Verbrennungs- zum Elektroantrieb meistern, sondern auch eine zunehmend digitalisierte und vernetzte Fertigung.“

Bei der Zusammenarbeit in Sachen Ökologie gebe es noch Luft nach oben. „Sieben von zehn der für die Staufen-Studie befragten Unternehmen halten die ökologischen Fortschritte in der Lieferkette derzeit noch eher für gering“, so Riegger. Immerhin: Für 61 % der Automotive-Unternehmen ist die Nachhaltigkeitsbewertung bereits heute ein Vergabekriterium bei der Lieferantenauswahl.


Webhinweis

Im Interview mit Quality
Engineering sprach Wilhelm Floer, Quality Manager bei Vorwerk, über die Rolle des Qualitätsmanagement beim Thema Nachhaltigkeit. Hier geht´s zum Online-Artikel:

Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Quality Engineering
Titelbild QUALITY ENGINEERING Control Express 1
Ausgabe
Control Express 1.2024
LESEN
ABO
Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Whitepaper zum Thema QS


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de